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Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Niederstettens Bürgermeisterin Heike Naber
Niederstetten/Ellwangen. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft soll Naber Ende September 2019 unberechtigt die protokollierte Niederschrift einer Gemeinderatssitzung abgeändert und hierdurch den Tatbestand der Urkundenfälschung verwirklicht haben. Außerdem habe die parteilose Bürgermeisterin ihre satzungsgemäßen Kompetenzen überschritten und ohne Beteiligung des Gemeinderats am 30. September 2019 einen Architektenvertrag abgeschlossen. Hierdurch habe sie der Stadt einen Vermögensnachteil von rund 170.000 Euro verursacht. Die Staatsanwaltschaft hat wegen der Bedeutung des Falles vor dem Landgericht Ellwangen Klage erhoben und nicht vor dem Amtsgericht.
Naber will im Amt bleiben
Naber will bis zum Ende des Gerichtsverfahrens im Amt bleiben. In einer kurz nach Bekanntwerden der Anklage verbreiteten Mitteilung verwies sie auf die Unschuldsvermutung und darauf, stets im besten Interesse der Stadt und ihrer Bürgerinnen und Bürger gehandelt zu haben. Bis zum Abschluss des Verfahrens werde sie ihrer Verantwortung als Bürgermeisterin nachkommen. Ihre Amtszeit endet regulär mit dem April 2026.
Vier Jahre Ermittlungsdauer
Mit der Anklage schließt die Behörde nach knapp vier Jahren ihre Ermittlungen ab, die durch die Anzeige von Stadträten ins Laufen kam. Außerdem hatte das Landratsamt des Main-Tauber-Kreises die Bürgermeisterin vorläufig des Amtes enthoben. Anlass des Verfahrens waren zwei Dienstaufsichtsbeschwerden. Als dann Ende April 2021 die Schlösser im Rathaus ausgetauscht waren und Naber nach einer längeren Krankschreibung nicht an ihren Arbeitsplatz gelangen konnte, griff das Landratsamt durch. Die Behörde handelte aus Sorge, die Niederstettener Verwaltung könne kollabieren, und enthob Naber vorläufig des Amtes.
Amtsenthebung war illegal
Dagegen klagte Naber und bekam schließlich vor dem Verwaltungsgerichtshof recht. Die Mannheimer Richter machten Befangenheitsgründe aus – der mit der Suspendierung befasste Amtsleiter der Kreisbehörde hatte in der Presse von Kompetenzüberschreitungen in Niederstetten gesprochen. Außerdem seien Anhörungsrechte Nabers missachtet worden. Daraufhin hatte die Bürgermeisterin im Frühjahr 2022 wieder ihre Amtsgeschäfte aufgenommen, obwohl der Gemeinderat ihren Rücktritt verlangt hatte.
Ausgesetztes Verfahren
Unterdessen setzte das Landratsamt in Tauberbischofsheim das Disziplinarverfahren gegen Naber aus. Daran werde sich auch wegen der Anklage nichts ändern, solange das Gericht nicht entschieden habe, teilt das Landratsamt mit. Die Richter würden sich mit Fragen befassen, die für das Disziplinarverfahren entscheidend seien.
Ermittlung gegen Bürgermeisterstellvertreter eingestellt
Dagegen schöpfen Teile des neuen Niederstettener Gemeinderats Hoffnung auf eine vorzeitige Amtsenthebung, wie der zweite Bürgermeisterstellvertreter Ulrich Roth gegenüber dem Staatsanzeiger sagte. Gegen ihn und drei weitere Bürgermeisterstellvertreter hatte die Staatsanwaltschaft nun im selben Zug Ermittlungsverfahren eingestellt. Der geprüfte Vorwurf lautete Nötigung, es ging darum, wer die Schlösser des Rathauses ausgetauscht hatte.