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Länder: Investitionsstopp verhindern
Stuttgart. Keine bildungspolitische Sonntagsrede ohne Verweis auf die Bedeutung der Digitalisierung im Unterricht. Jeden Montag jedoch, selbst in den Ferien, landen die Verantwortlichen in der Realität. Die Ampel in Berlin will Geld geben, nach dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts im Herbst 2023 sind die Spielräume aber eng begrenzt, weshalb die Länder ihrerseits mehr Mittel bereitstellen sollen. Die allerdings pochen auf Zusagen.
Beim Digitalpakt 1.0 war der Bund großzügig, das ändert sich nun
Wenn Kofinanzierung gefragt ist, füllen in der Regel in Deutschland beide Seiten die jeweiligen Fördertöpfe zu 50 Prozent. Beim Digitalpakt Schule 1.0 war alles anders: Der Bund schulterte fast 90 Prozent der rund 6,5 Milliarden Euro, die Länder übernahmen den Rest. Das Programm ist im Mai ausgelaufen, die Gelder sind vor allem zur Anschaffung digitaler Geräte abgerufen und verplant. Eine zweite Runde namens Digitalpakt Schule 2.0 sollte zeitnah starten. Dazu kann es, Stand heute, allerdings kaum mehr kommen, nachdem die Bundesregierung zum 50:50-Modus zurückkehren will. Zur Verfügung stehen sollen Gelder bis 2030 und 30 Stunden Lehrkräfte-Fortbildung verpflichtend werden.
Für Kultusministerin Theresa Schopper (Grüne) nährt dies „berechtigte Zweifel“, ob Berlin ursprüngliche Zusagen einhält. Zwar sind im Entwurf im Bundeshaushalt inzwischen 1,6 Milliarden Euro als Zuweisungen zur Förderung von Investitionen in die digitale Infrastruktur für Schulen vorgesehen. Die Länder mahnen allerdings Einzelheiten, verbindliche Festlegungen und vor allem eine „bruchfreie Fortführung der Investitionsplanungen und -maßnahmen“ an.
Es sei „im dringenden Interesse von Bund, Ländern und Kommunen, einen Investitionsstopp und einen Rückschritt in der digitalen Ausstattung zu verhindern und Kontinuität und Planungssicherheit für die Schulen und Schulträger herzustellen“, schreiben sie in einem Positionspapier und blicken bereits auf die Finanzierung über 2030 hinaus. Denn: Die digitale Transformation der Schulen führe dauerhaft zu Mehrkosten für „die Erfüllung einer Länderaufgabe, die gesamtstaatliche Relevanz und Dauerhaftigkeit der Aufgabe ist partnerschaftlich anzuerkennen“.
Länder fürchten, dass Bund Unterstützung später ganz beendet
Gegenstand und Auftrag der Verhandlungen zum Digitalpakt Schule 2.0 sei ausschließlich der Zeitraum von 2024 bis 2030, nicht aber Vorfestlegungen zu Aufgaben- und Finanzierungsstrukturen in der Zukunft. Über Bedarf und Finanzierung nach 2030 müssten künftige Bundes- und Landesregierungen erneut entscheiden. Die Länder befürchten, dass der Bund ein endgültiges Auslaufen der Unterstützung festschreiben möchte.