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Ganztagsgrundschulen: Die Landesregierung streicht das Losverfahren
Stuttgart. Die Zeichen stehen auf Einigung: Das umstrittene Losverfahren zur Reihung der Anträge auf Förderung des Ganztagsgrundschulausbaus ist vom Tisch, die Landesregierung bietet weitere Gelder an. Damit sieht der Städtetag seine Forderung nach fünf Mal 200 Millionen Euro zusätzlich im Prinzip als erfüllt an.
Grünen-Fraktionschef Andreas Schwarz hat angesichts des massiven Ärgers in Städten und Gemeinden gedrückt und geschoben und sich am Ende durchgesetzt: Die Landesregierung will entgegen den bisherigen Plänen des Kultusministeriums sicherstellen, dass „allen vollständigen und korrekten Anträgen“ aus Städten und Gemeinden auf Förderung beim Ausbau von Grund- zu Ganztagsschulen entsprochen werden kann.
Grüne: Gelder müssen verlässlich und gerecht verteilt werden
„Uns Grünen liegt am Herzen, dass alle Kinder die gleiche Chance auf eine gute Bildung und Betreuung haben“, so Schwarz zum Schuljahresbeginn. Dafür müsse sichergestellt sein, dass die Gelder verlässlich und gerecht verteilt würden. Dafür bieten die Koalitionsspitzen den Kommunen „bereits ab 2024 und für die nächsten sechs Jahre eine jährliche Tranche in dreistelliger Millionenhöhe“ an. Zudem ist die Landesregierung bereit, noch vorhandene Reserven einzusetzen und zudem die Ausgaben ab 2027 über Verpflichtungsermächtigungen abzusichern.
Konkret könnten auf diese Weise sechs mal 150 Millionen fließen, statt wie vom Städtetag verlangt eine Milliarde Euro in fünf Jahren. Damit ist auch das Losverfahren überwunden. „Das ist ja jetzt geheilt“, sagt Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) auf seiner ersten Pressekonferenz nach der Sommerpause, in der er auch von „empörten SMS“ an ihn berichtet. Für Bewegung haben ohnehin vor allem Grünen-Abgeordnete gesorgt, die, wie es heißt, regelrecht vorgeladen wurden, um Gemeinderäten und Schulverantwortlichen Rede und Antwort zu stehen. Die Kommunalen Landesverbände haben seit Monaten für eine andere Verteilung jener 386 Millionen Euro geworben, die Baden-Württemberg vom Bund bekommt. „Jetzt geht es darum, das Verfahren neu und richtig aufzugleisen“, sagt Norbert Brugger, Bildungsreferent beim Städtetag. Das bedeute aber, dass wirklich jeder gestellte Antrag beschieden werde.
Die Landesregierung will den Antragsstau abbauen
Konkret könnte ein Teil der Förderung mit der Bewilligung gewährt werden und der Rest nach ein oder zwei Jahren oder nach der Fertigstellung etwa von Baumaßnahmen. Ein Hebel ist die Tatsache, dass der Rechtsanspruch auf eine Ganztagsgrundschule zwar 2026/2027 startet, aber aufwachsend, also im ersten Jahr für Erstklässler.
In ihrem Schreiben an die Kommunalvertreter am Dienstag hatten die Spitzen von Grünen und CDU nicht nur zusätzliche Mittel angekündigt, sondern auch den „Abbau des aktuellen Antragstaus“. Weiterhin ungeklärt jedoch ist, wie viele Anträge gestellt wurden und noch werden. Denn: Das Programm zur Umsetzung des Rechtsanspruchs ist weiterhin nicht geschlossen.
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