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Arbeitsminister Heil legt Entwurf für Tariftreuegesetz vor
Berlin . Keine öffentlichen Aufträge des Bundes für Bieter ohne Tarifbindung mehr, fordert Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Mit einem Tariftreuegesetz will er die Tarifbindung wieder stärken, die in den vergangenen Jahren deutlich abgenommen hat. Immer weniger Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Deutschland sind an die Regelungen eines Tarifvertrags gebunden. Der beinhaltet neben dem gültigen Tariflohn auch Vorgaben zum Jahresurlaub, Höchstarbeitszeiten, Ruhezeiten und Pausenzeiten. Der Gesetzentwurf geht jetzt in die Ressortabstimmung zwischen den Ministerien.
Die Einhaltung der Tarifvertragsbedingungen wird scharf kontrolliert
Laut dem Entwurf sollen Bundesauftraggeber bei der Kontrolle der Einhaltung der Tarifvertragsbedingungen künftig von einer neu einzurichtenden „Prüfstelle Bundestariftreue“ unterstützt werden. Die Prüfstelle soll bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See angesiedelt werden.
Werden Verstöße festgestellt, sollen den Plänen zufolge Auftragnehmer zivilrechtlich durch Vertragsstrafen sowie durch die „außerordentliche Kündigung der Auftragsbeziehung“ sanktioniert werden können. Zugleich sollen Verstöße zum Ausschluss von künftigen Vergabeverfahren führen können. Zudem sollen Auftragnehmer für die Einhaltung der Tariftreue für ihre Nachunternehmen und eingesetzten Leiharbeitskräften haften.
Eine Tarifautonomie mit Zwang ist keine Tarifautonomie mehr
Christoph Münzer, Hauptgeschäftsführer der industriell geprägten Schwarzwald AG, kritisiert die Pläne: „Unternehmen ohne Tarifbindung sind nicht automatisch die schlechteren Arbeitgeber und schon gar keine Billigheimer“, wie der Minister sagt. „Mehr Tarifbindung erreicht man durch innovative und schlanke Tarifverträge, die beide Seiten unterzeichnen wollen, weil sie unkompliziert und klar sind. Ein staatlicher Zwang legt offen, dass dies derzeit nicht der Fall ist“, sagt Münzer. Eine Tarifautonomie mit Zwang sei keine Tarifautonomie mehr. (leja)