Zuschlag für die Bezahlkarte für Geflüchtete verzögert sich
Stuttgart . Die bundesweite Einführung einer Bezahlkarte für Flüchtlinge an der sich Baden-Württemberg und 13 weitere Bundesländer beteiligen, verzögert sich durch weitere Einsprüche von Unternehmen im Ausschreibungsverfahren. Bereits im Juli hatte es Nachprüfungsverfahren vor der zuständigen Vergabekammer Baden-Württemberg gegeben. Die Kammer in Karlsruhe hatte die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung zu prüfen. Sie hatte die Bedenken von potenziellen Dienstleistern jedoch mit Beschluss vom 13. August 2024 vollumfänglich zurückgewiesen.
Bieter legt Beschwerde vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe ein
Rund ein Dutzend Bewerber hatte sich in dem europaweiten Vergabeverfahren mit Teilnahmewettbewerb um den Auftrag bemüht. Dabei geht es um die technische Realisierung des Systems für die Bezahlkarte. Ursprünglich sollte das zum Zuge kommende Unternehmen Mitte Juli bekannt gegeben werden. Mit der Zurückweisung der Bedenken durch die Vergabekammer wäre das Verfahren formal eigentlich abgeschlossen gewesen. Der Zuschlag hätte somit am Donnerstag, den 29. August erteilt werden sollen und ein Anbieter ernannt werden sollen.
Doch ein unterlegener Bieter hatte sofortige Beschwerde vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe eingelegt. Damit gilt weiterhin eine Zuschlagssperre, wie der für das Verfahren zuständige Dienstleister Dataport berichtet. Der Hamburger IT-Dienstleister für die öffentliche Verwaltung, war mit dem Ausschreibungsverfahren für das geplante länderübergreifende bargeldlose Bezahlsystem für Flüchtlinge beauftragt worden. Aufgrund der erneuten Beschwerde hat der Zuschlag nicht mehr Ende August erteilt werden können, so Dataport. Da es sich um ein laufendes Verfahren handle, wolle man aber keine Einzelheiten zum Inhalt der Beschwerde nennen.
Wie lange das Gerichtsverfahren dauern wird und wie lange sich der Vergabeprozess dadurch verzögert, sei laut Dataport unklar. Das Oberlandesgericht Karlsruhe will am 18. Oktober über die Beschwerde verhandeln. Ob am selben Tag auch ein Urteil fällt, ist noch unklar, so ein Sprecher des Unternehmens.
Bayern und Mecklenburg-Vorpommern verfolgen eigene Wege. In Bayern ist die Bezahlkarte seit rund zwei Monaten im Einsatz. In Mecklenburg-Vorpommern erhielt das niederländische Unternehmen Yoursafe vergangene Woche den Zuschlag. „Nach jetzigem Zeitplan können innerhalb der nächsten zwölf Wochen die ersten Debit-Bezahlkarten in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes ausgehändigt werden“, erklärte Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Christian Pegel (SPD). „Damit können wir den immensen Arbeitsaufwand der monatlichen Bargeldauszahlungen in unserer eigenen Erstaufnahmeeinrichtung und folgend auch in den Ausländerbehörden und Gemeinschaftsunterkünften der Landkreise und kreisfreien Städte deutlich reduzieren.“
Auch in Mecklenburg-Vorpommern hat ein Bieter Beschwerde eingelegt
Auch bei dem Vergabeverfahren des Landes Mecklenburg-Vorpommern war ein unterlegener Bieter gegen die Entscheidung vorgegangen und hatte ein Nachprüfungsverfahren beantragt. Dass es auf Bundesebene nun zu weiteren Verzögerungen kommt, bezeichnet André Berghegger, der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, als „sehr bedauerlich“. „Verzögerungen im aktuell laufenden Vergabeverfahren waren aufgrund der Komplexität und des Auftragsvolumens nicht auszuschließen“, räumte er in der Neuen Osnabrücker Zeitung ein.
Nach dem Beschluss der Ministerpräsident-Konferenz im November 2023, die Bezahlkarte für Flüchtlinge einzuführen, hatte im Januar 2024 eine Arbeitsgruppe, bestehend aus den Ländern, Hessen, Niedersachsen, Hamburg und Baden-Württemberg das Projekt „Durchführung einer bundesweiten Vergabe für eine Bezahlkarte“ angestoßen. Ziel war es, eine Karte für möglichst viele Länder zentral zu beschaffen. Insgesamt haben sich 14 Bundesländer am Vergabeprojekt beteiligt. Dataport wurde mit der Durchführung der Vergabe beauftragt.
Anreize für irreguläre Migration senken
Die Karte soll unter anderem Geldzahlungen an Schleuser oder Familien in den Heimatländern verhindern, Kommunen bei der Verwaltung entlasten und den Anreiz für irreguläre Migration senken. Laut Presseinformationen ist bei dem Vergabeverfahren des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Einführung einer Bezahlkarte ein unterlegener Bieter gegen die vorläufige Entscheidung vorgegangen und hat ein Nachprüfungsverfahren beantragt.