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Rechtspfleger

FDP wegen Abbruchquote im Rechtspfleger-Studium besorgt

Sie tragen seit einigen Jahren Robe zur Aufwertung ihrer Tätigkeit, wie Justizministerin Marion Gentges (CDU) sagt, und sind aus dem System nicht wegzudenken. Knapp 1900 Rechtspfleger arbeiten im Land. Die FDP-Fraktion verlangt jetzt, das Studium attraktiver zu gestalten, um Abbruchquoten zu senken.

Die FDP will das Studium für Rechtspfleger attratkiver gestalten. So soll die Zahl der Abbrecher reduziert werden.

dpa/Thomas Frey)

Stuttgart. Zehn Fragen haben die Liberalen an das zuständige Ministerium gestellt, etwa dazu, warum Interessenten vorzeitig aus dem Studium aussteigen, und wie der Beruf attraktiver gestaltet werden kann, etwa durch Arbeitszeitverkürzung oder Homeoffice. „Ein funktionierender Rechtsstaat ist die Säule unserer Demokratie“, erläutert der Sprecher der FDP-Landtagsfraktion für Recht Nico Weinmann.

Dazu leisteten Rechtspfleger einen unerlässlichen Beitrag und gerade deshalb „betrachten wir die stark rückgängigen Bewerberzahlen und die gestiegene Abbrecher- und Verlustquote mit Sorge“. Es müsse im gesteigerten Interesse liegen, die Attraktivität der Ausbildung und des Berufsbildes zu verbessern.

Gentges: Bindung an Arbeitgeber lässt insgesamt nach

Im Blick ist vor allem die Abbruch- und Verlustquote an der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen, die nach den vorgelegten Zahlen in den Jahren 2021 und 2023 leicht an gestiegen ist. „Die Quoten erscheinen aber nach wie vor verhältnismäßig moderat“, schreibt Gentges in ihrer Antwort auf die parlamentarische Anfrage. Und sie entspreche der Entwicklung, die in vielen Studiengängen bereits weitaus früher zu verzeichnen gewesen sei.

Die Justizministerin führt als Gründe den demografischen Wandel an und den damit einhergehende Fachkräftemangel. Zudem zeichne sich weit über die Nachwuchsgewinnung der Justiz ein Trend dahingehend ab, dass die heutigen Interessenten flexibler bei der Wahl des Ausbildungs-, Studien- und Arbeitsplatzes sowie schneller wechselbereit sind, dass die Bindungen an Arbeitgeber insgesamt nachlasse. „Instrumente zur unmittelbaren Gegenwirkung erscheinen vor diesem Hintergrund eher begrenzt“, so Gentges.

Auslese der Anwärter findet bereits vor Übernahme in den Staatsdienst statt

Zudem findet, wie die Hochschule weiter mitteilt, eine Auslese der Anwärter nicht erst bei der Entscheidung darüber statt, ob eine Übernahme in den Staatsdienst in Betracht kommt, sondern bereits im Laufe des Studiums, insbesondere am Ende des ersten Studienjahres. „Sowohl der Rektor der Hochschule als auch die Ausbildungsreferate bei den für den Vorbereitungsdienst der Anwärterinnen und Anwärter zuständigen Oberlandesgerichten Karlsruhe und Stuttgart führen mit denjenigen Studierenden des ersten Studienjahres, deren Leistungen nicht den Anforderungen entsprechen, eingehende Orientierungsgespräche“, so die Ministerin. Weniger Geeignete brächen zu diesem Zeitpunkt das Studium ab, was nicht nur „in deren Interesse liegt, sondern entlastet darüber hinaus auch den Landeshaushalt, da die Pflicht zur Zahlung der Bezüge mit Abbruch des Studiums entfällt“ .

Die FDP-Fraktion bringt noch einen ganz anderen Aspekt ist Spiel. Trotz einiger positiver Aspekte, wie die Anhebung der Eingangsämter von A9 auf A10 oder die Möglichkeiten von Homeoffice oder Telearbeit vermehrt zu nutzen, brauche es „spürbare Verbesserungen“, etwa durch die überfällige Errichtung eines Studierendenwohnheims, bei der digitalen Ausstattung und einer zügigen Digitalisierung oder, dort wo möglich, die der Übertragung von richterlichen Aufgaben an die Rechtspfleger.

Auch sei die Etablierung von Hochschulstandards beim Studiengang „Diplom-Rechtspfleger/in (FH)“ geboten und sinnvoll, erklärt Weinmann weiter.

Inhalte des Studiums werden überarbeitet

Gentges wiederum räumt zumindest einen gewissen Reformbedarf hinsichtlich der Studieninhalte ein. „Es wird für sinnvoll erachtet, weniger auf reine Wissensvermittlung hinzu arbeiten“, schreibt sie. Vielmehr sollten die Kernbereiche der Rechtspflegeraufgaben verstärkt vermittelt und Übungsmöglichkeiten intensiviert werden. Genau diese Überarbeitung werde aber ihm Rahmen eines Projekts an der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen bereits vorangetrieben, so Gentges.

Die Ausbildung ist länderübergreifend

Die Ausbildung der Rechtspflegeranwärter an der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen ist länderübergreifend und erfolgt auf der Grundlage einer entsprechenden Verwaltungsvereinbarung bereits seit 1979 gemeinsam mit Rheinland-Pfalz und dem Saarland. Die Zusammenarbeit ist laut Justizministerium „konstruktiv und für alle Seiten gewinnbringend“. Durch die finanzielle und personelle Unterstützung der Partnerländer sei sichergestellt, dass alle beteiligten Länder ihren Beitrag zur Ausbildung leisten. Der Austausch werde von allen Beteiligten sehr geschätzt. Änderungen seien nicht beabsichtigt.

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