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Verbeamtung

Wer soll verbeamtet werden?

An dieser Frage scheiden sich derzeit im Land die Geister. Gerade ging eine Anhörung zu einem Entwurf für eine neue "Laufbahn des höheren geistes- und sozialwissenschaftlichen Dienstes" zu Ende. Damit sollen Studienabschlüsse erweitert werden, mit denen Mitarbeiter im öffentlichen Dienst verbeamtet werden können. Voraussetzung ist dabei auch immer eine mindestens dreijährige Tätigkeit mit hoheitlichen Aufgaben. 

Die baden-württembergische Landesflagge weht auf einer Kuppel der Villa Reitzenstein, die das baden-württembergische Staatsministerium beherbergt.

dpa/Marijan Murat)

Stuttgart. Zahlreiche Verbände haben sich zum Entwurf für eine neue „Laufbahn des höheren geistes- und sozialwissenschaftlichen Dienstes“ geäußert. Die Anhörung ging Ende vergangener Woche zu Ende. Die Rückmeldungen werden nun ausgewertet. Die Aufregung ist groß. So wittert Sascha Binder von der SPD darin den Versuch, über eine Verbeamtung „Grünen-Anhänger langfristig an die Ministerien“ zu binden. Er hat auch einen Landtagsantrag zum Thema gestellt. Die Antwort steht noch aus. Auch der Beamtenbund äußerte sich bereits kritisch.

Doch worum geht es eigentlich? Beim Bund beispielsweise gibt bereits es einen höheren kunstwissenschaftlichen Dienst sowie einen höheren sprach- und kulturwissenschaftlichen Dienst. Und auch bei der Polizei in Baden-Württemberg gibt es bereits die Möglichkeit, dass Mitarbeiter mit einem Geistes- oder Sozialwissenschaftlichen Studium unter bestimmten Voraussetzungen verbeamtet werden können.

Verordnung ist Teil der Personaloffensive des Landes

In anderen Bereichen ist in der Regel ein Studium der Rechtswissenschaften sowie der Abschluss der Zweiten juristischen Staatsprüfung Voraussetzung, um einen Beamtenstatus erhalten zu können. Oder der Abschluss in einem Studium der Verwaltungs- oder Politikwissenschaften sowie weiteren Voraussetzungen wie etwa einer dreijährigen Tätigkeit mit hoheitlichen Aufgaben.

Das Staatsministerium möchte mit seinem Entwurf die Möglichkeit schaffen, dass Angestellte in der gesamten Landes- und Kommunalverwaltung auch mit einem geistes- oder sozialwissenschaftlichen Studium, sofern sie auch sonst die Voraussetzungen erfüllen, die Möglichkeit haben, sich verbeamten zu lassen. Dies ist Teil der Personaloffensive des Landes mit der man Personal für die öffentliche Verwaltung gewinnen und binden will. Andere Punkte sind flexible Arbeitszeitmodelle, betriebliche Gesundheitsvorsorgeangebote und die Nutzung von KI zur Vereinfachung der Arbeit.

Gesamtzahl der Beamtenstellen soll sich nicht verändern

Im Staatsministerium spricht man deshalb auch von einer längst überfälligen Anpassung an die neuen Realitäten, da die Aufgaben vielfältiger würden, auch die hoheitlichen. An der Verordnung wird bereits seit einem Jahr gearbeitet. Eine Ressorteinbindung habe stattgefunden, das erforderliche Benehmen mit Innen- und Finanzministerium sei hergestellt worden, bevor der Entwurf am 9. Juli in die Verbändeanhörung ging, so eine Sprecherin des Ministeriums.

Im Staatsministerium verweist man darauf, dass das Studium nur ein Teil der Voraussetzung für eine Verbeamtung ist. Auch werde sich durch die neue Laufbahn die Gesamtzahl der Beamtenstellen nicht verändern. Ein geistes- oder sozialwissenschaftliches Studium sei dadurch nur kein Kriterium mehr, das eine Verbeamtung bei Vorliegen aller anderen Voraussetzungen ausschließe. Fachministerien hätten ebenso die Möglichkeit, Verordnungen zu schaffen, um Fachleute zu verbeamten, etwa Förster oder Biologen. Aufgrund der Aufgaben werde man auch weiter zunehmend andere Berufsgruppen in der Verwaltung benötigen, ist man im Staatsministerium überzeugt.

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