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Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer ebnet Weg für Bezahlkarte

Die bundesweite Einführung einer Bezahlkarte für Flüchtlinge ist durch Einsprüche von Unternehmen im Ausschreibungsverfahren verzögert worden. Im Juli hatte es Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer Baden-Württemberg gegeben. Die sind jetzt zurückgewiesen worden.

Mit dem Start der Bezahlkarte für Geflüchtete wird im September gerechnet.

dpa/CHROMORANGE/Michael Bihlmayer)

Stuttgart . Die Bedenken von Unternehmen, die als potenzielle Dienstleister Einsprüche gegen das Ausschreibungsverfahren angemeldet hatten, wurden von der zuständigen Kammer mit Beschluss vom 13. August 2024 vollumfänglich zurückgewiesen. Siegfried Lorek, der Staatssekretär für Migration sagte: Damit sei ein wichtiges Zwischenziel für die beteiligten 14 Länder erreicht, um länderübergreifend ein Bezahlkartensystem einzuführen.  Antragsteller haben jetzt binnen zwei Wochen die Möglichkeit, Beschwerde gegen eine Entscheidung der Vergabekammer einzulegen.

Bezahlkartensystem könnte im September 2024 starten

Die Beschwerde muss beim zuständigen Vergabesenat des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe eingereicht werden. Sollte dieser Weg im vorliegenden Fall eingeschlagen werden, gilt weiterhin eine Zuschlagssperre. Anderenfalls kann der Zuschlag im Vergabeverfahren erteilt werden. Die Einführung des Bezahlkartensystems könnte somit im September 2024 starten, teilt das Justizministerium mit.

Dataport aus Hamburg, ein IT-Dienstleister für die öffentliche Verwaltung, war mit dem Ausschreibungsverfahren für das geplante länderübergreifende bargeldlose Bezahlsystem für Flüchtlinge beauftragt worden. 14 von 16 Bundesländern hatten sich Ende Januar darauf verständigt. Bayern und Mecklenburg-Vorpommern gehen eigene Wege. Die Karte soll unter anderem Geldzahlungen an Schleuser oder Familien in den Heimatländern verhindern, Kommunen bei der Verwaltung entlasten und den Anreiz für irreguläre Migration senken.

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