Themen des Artikels
Um Themen abonnieren und Artikel speichern zu können, benötigen Sie ein Staatsanzeiger-Abonnement.Meine Account-Präferenzen
Geduld ist eine Tugend und sie zahlt sich aus
Geduld ist eine Tugend und gepaart mit Hartnäckigkeit zahlt sie sich meist irgendwann aus. Und so konnte der Generalbundesanwalt Jens Rommel fast zwei Jahre nach den Sprengstoffanschlägen auf die Nord-Stream-Pipelines in der Ostsee einen ersten Haftbefehl erlassen.
Schweden und Dänemark hatten ihre Ermittlungen in dem Fall Anfang des Jahres eingestellt. Doch Rommel führte sein Verfahren wegen des Verdachts der „vorsätzlichen Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion“ sowie der „verfassungsfeindlichen Sabotage“ in Karlsruhe fort.
Per Haftbefehl gesucht wird nun nach Recherchen von ARD, Süddeutscher Zeitung und Die Zeit ein Mann aus der Ukraine, der sich zuletzt in Polen aufgehalten haben soll. Gegen den Taucher liegt der Verdacht vor, dass er maßgeblich an der Sabotage-Aktion beteiligt gewesen sein soll. Medienberichten zufolge gibt es zwei weitere Tatverdächtige.
Den Berichten zufolge wurde bereits Anfang Juni bei einem Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof der Haftbefehl gegen den Taucher erwirkt. Auch im Juni sollen die deutschen Strafverfolger mit einem Europäischen Haftbefehl auf die polnischen Behörden zugegangen sein. Eine Sprecherin der dortigen Staatsanwaltschaft bestätigte der Nachrichtenagentur dpa, dass ein Europäischer Haftbefehl zur Festnahme eines Verdächtigen eingegangen sei.