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Florian Diekmann ist neuer Präsident des Landgerichts Rottweil
Justizministerin Marion Gentges (CDU) hat den 49-jährigen mit besonders warmen Worten bedacht bei seiner Ernennung zum Präsidenten des Landgerichts Rottweil. Florian Diekmann sei „hochkompetent, innovativ und nahbar“ und stehe für eine „moderne, zugewandte und transparente Justiz“: Der Nachfolger des im vergangenen Februar in den Ruhestand gewechselten Dietmar Foth hat in seinem bisherigen Berufsleben jedenfalls umfangreiche Erfahrungen gesammelt. Und er engagiere sich, so die Ministerin, „in vorbildlicher Weise bei der Entwicklung und Pilotierung neuer IT-Systeme und Fachanwendungen“.
Schon als junger Mensch, erzählt er selbst, habe er die Regeln des Zusammenlebens als „hochspannend“ empfunden. Gerechtigkeit nennt er einen „schillernden Begriff“, wie sich nicht nur im Arbeitsalltag zeige, sondern auch im Umgang mit seinen drei Kindern. Und er mahnt, von Recht und Rechtsprechung nicht zu viel zu erwarten, denn „Schicksalhaftigkeit ist damit nicht zu lösen“.
In ganz jungen Jahren wollte der gebürtige Ludwigshafener Arzt werden. Stuttgart ist ihm mit seiner Familie so sehr zur Heimat geworden, dass er wie schon in seiner Zeit als Präsident am Landgericht in Hechingen auch nach Rottweil pendelt. Nach einer Zeit als Rechtsanwalt startete er seine Justiztätigkeit 2005 bei der Staatsanwaltschaft Mannheim und dann beim Landgericht Mannheim. 2007 erfolgte die Abordnung an das Justizministerium. Er war unter anderem persönlicher Referent von Justizminister Ulrich Goll (FDP) und stellvertretender Zentralstellenleiter.
Im Jahr 2011 wechselte er ans Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart, danach kurzzeitig ans Landgericht Stuttgart und schließlich ans OLG zurück. Am Ende der von Grün-Rot regierten Legislaturperiode folgte eine erneute Abordnung ans Ministerium, diesmal unter Justizminister Guido Wolf (CDU), in die Leitung des Personalreferats.
2017 kehrte er noch einmal ans OLG Stuttgart zurück und war aktiv bei der Gründung des Stuttgart Commercial Court, wo er den Vorsitz im neuen 21. Zivilsenat führte, dem „Commercial Court of Appeal“. Und zugleich leitete er das Fachzentrum Informations- und Kommunikationstechnik, das sich zum Ziel gesetzt hat, die IT-Entwicklung der Ordentlichen Gerichtsbarkeit, der Staatsanwaltschaften, der Fachgerichtsbarkeiten und des Justizvollzugs zu begleiten und umzusetzen.
Drei Fragen…
Wo kann IT die Justiz entlasten?Wie in der Wirtschaft ist der Fachkräftemangel auch in der Justiz eine Herausforderung. Wir müssen daher unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – egal ob Geschäftsstelle, Rechtspfleger oder Richter – möglichst von Routinearbeiten entlasten, damit Zeit für die Kernaufgaben bleibt.
Was leistet die E-Gerichtsakte?Die elektronische Gerichtsakte ist mittlerweile bei sämtlichen Gerichten in Baden-Württemberg in den allermeisten Fachbereichen eingeführt und hat sich bewährt. Sie ermöglicht eine Verfahrensbearbeitung „aus einem Guss“, also einen einheitlichen digitalen Workflow. Wir haben nun alle Schriftsätze elektronisch und immer verfügbar, egal ob in der Vertretung oder im Homeoffice.
Wie wichtig ist es, die Arbeit der Öffentlichkeit besser zu vermitteln?Ich halte dies für eine zentrale Aufgabe der Gerichte. Die Justiz ist als dritte Staatsgewalt eine wichtige Stütze unseres Rechtsstaates und damit unserer Demokratie. Zugleich sind juristische Themen oft sehr komplex. Daher müssen wir dafür Sorge tragen, dass die Bürgerinnen und Bürger die Entscheidungen der Gerichte verstehen und einordnen können. Das heißt nicht, dass jeder immer mit einer Entscheidung zufrieden ist. Aber er versteht dann, dass Recht zu sprechen kein leichtes Geschäft ist. Das stärkt das Vertrauen in den Rechtsstaat.