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Bund kürzt bei Energieberatungen
Stuttgart. Für Hauseigentümer ist die geförderte Energieberatung ein wichtiger Baustein bei der energetischen Sanierung ihrer Gebäude. Vor allem, weil manche Förderprogramme daran geknüpft sind oder mehr Zuschüsse fließen, wenn ein von einem Energieberater erstellter Sanierungsfahrplan vorliegt. Doch nun hat der Bund seine Zuschüsse deutlich gekürzt. Die neuen Regeln sind bereits am Mittwoch in Kraft getreten.
Höchstfördersätze werden ab sofort halbiert
Wie das Bundeswirtschaftsministerium mitteilte, bekommen Hauseigentümer ab sofort nur noch 50 Prozent des Beratungshonorars erstattet. Zuvor waren es 80 Prozent gewesen. Und die Maximalbeträge für die Förderung werden halbiert. Für ein Ein- oder Zweifamilienhaus gibt es dann höchstens 650 statt bislang 1300 Euro, für Mehrfamilienhäuser mit drei und mehr Wohnungen wird der Höchstbetrag auf 850 Euro reduziert.
Das Ministerium von Robert Habeck (Grüne) begründet die Kürzungen zum einen mit der angespannten Haushaltslage des Bundes und zum anderen mit dem Erfolg des Programms. In diesem Jahr seien bereits 80 000 Anträge eingegangen, so viele wie nie zuvor. „Durch die Absenkung können auch in Zukunft möglichst viele Interessierte eine geförderte Energieberatung erhalten“, erklärt das Wirtschaftsministerium.
Energieberater befürchten weiter sinkende Sanierungsquote
Sanierungsexperten und Energieberater sehen das ganz anders. „Das ist ein kontraproduktives Signal“, sagt etwa Frank Hettler, Leiter von Zukunft Altbau , einem Projekt der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg. Die Kürzungen fielen ausgerechnet in eine Phase, in der im Wohnungsbau wenig investiert werde. Die Kürzung werde dazu führen, dass Hauseigentümer weniger Förderprogramme in Anspruch nehmen und stattdessen steuerliche Anreize nutzen. Damit gebe es aber weniger Kontrolle, wie effizient energetische Sanierungen seien.
Die Spitzenverbände der Energieberater befürchten zudem, dass die Sanierungsquote nun weiter sinkt. Diese liege mit 0,7 Prozent ohnehin schon weit unter den zwei Prozent, die als notwendig erachtet werden, um die Klimaziele im Gebäudesektor einzuhalten.