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Bund will Aufträge künftig nur an tariftreue Unternehmen vergeben
Berlin . Früher waren Tarifverträge weit verbreitet und regelten Arbeitsbedingungen, Löhne und andere Aspekte des Arbeitsverhältnisses. In den letzten Jahren ist die Tarifbindung jedoch gesunken. Die Bundesregierung will gegensteuern und die Tarifbindung stärken. Sie plant, öffentliche Aufträge und Konzessionen künftig nur noch an Unternehmen zu vergeben, die tarifvertragliche Standards einhalten. Ein Bundestariftreuegesetz soll das regeln.
Derzeit verfügen alle Bundesländer bis auf Sachsen und Bayern über eine Tariftreueregelung in entsprechenden Landesvergabe- und Tariftreuegesetzen. In den meisten Ländern handelt es sich um Tariftreueregelungen, die sich auf ohnehin bestehende Pflichten aus allgemeinverbindlichen Tarifverträgen oder durch Rechtsverordnung verbindliche Branchenmindestlöhne beziehen. In den Ländern Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, dem Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen verpflichten die bestehenden Tariftreueregelungen konstitutiv und branchenübergreifend zur Einhaltung tariflicher Arbeitsbedingungen, wie es auch auf Bundesebene geplant ist. In Baden-Württemberg regelt das das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG).
Die Unionsfraktionen im Bundestag haben die Bundesregierung aufgefordert, ihre Pläne zu erläutern. In ihrer Antwort erklärt diese, dass eine Bundestariftreueregelung das Ziel habe, „Wettbewerbsnachteile tarifgebundener Unternehmen zu beseitigen“. In Vergabeverfahren des Bundes würde damit kein Grund mehr bestehen, die eigene Tarifbindung aufzugeben. Umgekehrt geht die Bundesregierung davon aus, dass für bislang nicht tarifgebundene Arbeitgeber – insbesondere in Branchen, in denen der öffentlichen Auftragsvergabe des Bundes eine hohe Bedeutung zukommt – „wirtschaftliche Anreize entfallen würden, von einer Tarifbindung abzusehen“.
Mehr zum Thema: Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (Drucksache 20/12171) unter: https://ogy.de/i96u