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Crailsheimer Stadträte machen Weg für Neuwahl frei
Crailsheim. Die Stadt Crailsheim (Kreis Schwäbisch Hall) verzichtet auf eine Klage gegen die Entscheidung des Regierungspräsidiums Stuttgart, das die Gemeinderatswahl für ungültig erklärt hatte. Die Stadträte stimmten am Montag in einer Sondersitzung mehrheitlich dagegen, Rechtsmittel einzulegen. Der Beschluss des Regierungspräsidiums folgte auf zwei Einsprüche aus der Bürgerschaft, die sich insbesondere gegen die unausgeglichenen Repräsentationsverhältnisse der Unechten Teilortswahl richteten.
Die Verwaltung hatte den Stadträten empfohlen, auf eine Klage zu verzichten, da diese keine Aussicht auf Erfolg hätte und zu weiteren Nachteilen führen würde. Ziel müsse es sein, schnellstmöglich rechtssichere Verhältnisse herzustellen und im Zuge einer Neuwahl wieder ein legitimiertes Gremium einzusetzen.
Neuwahl kann nicht vor März 2025 stattfinden
Nach Angaben der Stadt wird voraussichtlich in der ersten regulären Sitzung nach den Sommerpause über eine Änderung des aktuellen Wahlsystems beraten. Dann könne auch der Termin für die erforderliche Neuwahl vom Gemeinderat festgelegt werden. Die Stadtverwaltung geht derzeit davon aus, dass dieser Termin aus logistischen Gründen nicht vor März 2025 anberaumt werden kann.
Die Verwaltung und Ratsfraktionen hatten im Vorfeld der Gemeinderatswahl im Juni darauf hingewiesen, dass die Sitzzuteilung bei der Unechten Teilortswahl rechtlichen Ansprüchen nicht genügen würde, weil einige Teilorte stark überrepräsentiert seien mit Blick auf die garantierten Plätze im Gemeinderat. Anlass für die Annahme war auch der Fall Tauberbischofsheim, wo eine Bürgerin gegen die Sitzzuteilung der Teilorte geklagt hatte und die Wahl von 2019 wiederholt werden musste.
OB Grimmer dankt Stadträten für ihr Einlenken
Mehrmals sollte der Crailsheimer Gemeinderat die Zuteilung entsprechend anpassen oder gleich die Unechte Teilortswahl abschaffen. Eine Mehrheit fand sich dafür jeweils nicht, was die Grüne-Fraktion im Gemeinderat vergangene Woche kritisiert hatte .
In der Sondersitzung am Montag fiel das Votum nun eindeutig aus: 34 Räte stimmten gegen eine Klage, zwei waren dafür, eine Person enthielt sich. „Es ist zu begrüßen, dass sich eine so deutliche Mehrheit gegen eine Klage entschieden hat und jene damit den Weg zur Herstellung rechtssicherer – oder zumindest rechtssichererer – Wahlvoraussetzungen ebnet“, so Oberbürgermeister Christoph Grimmer (parteilos) nach der Abstimmung. Anzuerkennen sei insbesondere das Einlenken derer, die sich bislang für einen Fortbestand der aktuellen Verhältnisse eingesetzt hatten.
„Ich kann nicht nachvollziehen, warum die Stimmen so ungleich gewertet werden“
Den Einspruch nach der Wahl im Juni erhoben hatte der Crailsheimer Unternehmer Heiner Gröger . Er empfinde die Unechte Teilortswahl als „zutiefst ungerecht“, sagte er im Interview mit dem Staatsanzeiger . Er könne nicht nachvollziehen, warum bei einer Gemeinderatswahl abgegebene Stimmen so ungleich gewertet werden.