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Die Bahn, Bürokratie und zwei Treppenwitze
„Diese Gesetzesänderung mutet an wie ein Treppenwitz der Gesetzgebungsgeschichte.“ Diese Woche verlor Stuttgarts Oberbürgermeister Frank Nopper (CDU) die Fassung wegen einer Novelle aus dem vergangenen Jahr. Er befürchtet, dass durch die Änderung des Eisenbahngesetzes sein wichtigstes Wohnbauprojekt brachliegen könnte und mit ihm ein Gleisbett, auf dem nach der Fertigstellung des Stuttgarter Tiefbahnhofs das Rosensteinviertel entstehen sollte. Mehrere Tausend Menschen sollen hier wohnen. Die Stadt hat für die Flächen Hunderte Millionen Euro bezahlt und verkneift sich seither so manches neue Wohnhaus an anderer Stelle, das dringend nötig ist.
Nun also liegt das wohnungspolitische Schicksal der Landeshauptstadt beim Eisenbahn-Bundesamt, das über die Umwidmung der Fläche entscheidet und für die nun strengere Regeln gelten. Beziehungsweise beim Bundesgesetzgeber, der sich der Tragweite der Entscheidung nicht bewusst gewesen sei oder „sich jedenfalls mehrheitlich in einem Zustand kollektiver legislativer Verirrung“ befunden habe, so Nopper.
Die Vorkommnisse in Buchen bedeuten für Stuttgart wohl nichts Gutes
Apropos Treppenwitz: Den sprichwörtlichen gibt es auch. Beteiligt war ebenfalls das Eisenbahn-Bundesamt, dessen Vorgehen in der Stadt Buchen – nämlich streng nach Vorschrift – für Stuttgart nichts Gutes bedeutet. Im Neckar-Odenwald-Kreis war eine Treppe 2020 von der Bahn gebaut worden. Fachleuten war aufgefallen, dass der Übergang am Fuße der Treppe als Reisendenübergang gekennzeichnet ist und nicht als Bahnübergang, wie es nötig wäre.
Logische Folge: Da die Treppe nicht nur von Bahnreisenden genutzt werden kann, sondern von allen Fußgängern, sind am Bahnübergang andere Sicherheitsvorkehrungen nötig als für Reisendenübergänge. Seit Oktober 2023 wird der Übergang umgewandelt und mit einem Andreaskreuz ergänzt, die Treppe bleibt gesperrt. Kein Witz.