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Bund will Vergabe vereinfachen
Berlin . Ziel sei es, damit den Wirtschaftsstandort und seine Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Unter Punkt 18 heißt es, das Vergaberecht solle vereinfacht, beschleunigt und digitalisiert werden. „Vergabeverfahren sollen für Auftraggeber und Auftragnehmer mit weniger Bürokratieaufwand verbunden sein, damit sich Unternehmen wieder stärker um öffentliche Aufträge bewerben“, so der Plan.
Für Start-ups, die für gewöhnlich wegen fehlender Referenzen bei Vergaben selten zum Zuge kommen, sollen geringere Hürden gelten. Auch im Bereich der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie sowie bei der Verwaltungsdigitalisierung und bei großen Infrastrukturprojekten wie Straßen, Brücken, Schienen und Netze werden Erleichterungen und Vereinfachungen gelten. Die nachhaltige Beschaffung soll einfacher und verbindlicher werden.
Die Bundesregierung plant dazu ein Gesetzespaket mit Anpassungen in allen relevanten Rechtsgrundlagen, oberhalb und unterhalb der Schwellenwerte. Damit sollen Verwaltung und Unternehmen zusammen um mehr als eine Milliarde Euro pro Jahr entlastet werden. Das schließt eine substanzielle Erhöhung der Auftragsgrenzen für Direktaufträge, beschränkte Ausschreibungen und Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb oder Online-Marktplätze ein. Mit dem Bundestariftreuegesetz will die Bundesregierung überdies die Tariftreue stärken und die Grundlage dafür schaffen, Tarifverträge zur Bedingung bei Ausschreibungen zu machen.