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Flüchtlingsrat fordert freie Hand für Kreise
Stuttgart. Die Politik könne dabei auf unterschiedliche Erfahrungen mehrerer Regionen bauen, um das Angebot für geflüchtete Menschen zu vereinfachen, sagte die Co-Geschäftsführerin des Flüchtlingsrates Baden-Württemberg, Anja Bartel. Für vorbildlich hält sie den Ortenaukreis mit seiner Version einer Bezahlkarte. Im Vergleich dazu sei die Variante im Zollernalbkreis deutlich einschränkender. Beide äußern sich allerdings zufrieden mit den Karten.
„Erwarten, dass Betroffene den Klageweg suchen“
Sollte diese allerdings wie geplant mit vielen Auflagen im Land eingeführt werden, dürften nach Einschätzung Bartels Richter das letzte Wort haben: „Natürlich erwarten wir bei so einer einschneidenden Maßnahme, dass Betroffene den Klageweg suchen und Gerichte entscheiden müssen“, sagte sie. „Aus unserer Sicht ist der Ansatz einer Bezahlkarte verfassungswidrig, wenn Betroffene noch stärker als ohnehin schon daran gehindert werden, ihre Bedarfe zu erfüllen.“ Dies widerspreche Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, nach denen die Menschenwürde nicht zu relativieren sei.
Bundesweite Einführung der Bezahlkarte verzögert sich
Wegen Einsprüchen im Ausschreibungsverfahren verzögert sich die bundesweite Einführung der Bezahlkarte. Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hofft, dass sie noch vor den Wahlen in drei ostdeutschen Bundesländern im September kommt. 14 von 16 Bundesländern haben sich auf das länderübergreifende bargeldlose Bezahlsystem für Flüchtlinge verständigt. Bayern und Mecklenburg-Vorpommern gehen eigene Wege. Die Karte soll Geldzahlungen an Schleuser oder Familien in den Heimatländern verhindern, die Verwaltung entlasten und den Anreiz für irreguläre Migration senken.