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Debatten im Landtag

Landtag lehnt Volksantrag gegen den Flächenfraß ab

Der Landtag hat an diesem Mittwoch den Volksantrag „Ländle leben lassen“ abgelehnt. Damit hatten mehr als 20 Umwelt-, Naturschutz- und Landwirtschaftsverbände gefordert, den Flächenverbrauch deutlich einzudämmen.

Neue Wohnungen werden gebraucht. Sie sind ein Grund weswegen die Abgeordneten sich gegen eine Begrenzung des Flächenverbrauchs auf zunächst 2,5 Hektar ausgesprochen haben. Die Initiatoren des Volksantrag zeigten sich enttäuscht.

dpa/Christoph Hardt)

Stuttgart. Die Initiatoren des Volksantrags zeigen sich enttäuscht. Das Land habe anders als beim Volksbegehren „Rettet die Bienen“ vor einigen Jahren nicht versucht, mit den Initiatoren einen möglichen Kompromiss auszuhandeln.

Die Verbände hatten in ihrem Volksantrag gefordert, in das Landesplanungsgesetz verbindliche Obergrenzen für den durch Bebauungspläne ausgelösten Flächenverbrauch aufzunehmen. Dieser sollte zunächst auf 2,5 Hektar pro Tag und bis 2035 auf Netto-Null reduziert werden. Zahlen, die die Volksantragsteller sich nicht ausgedacht haben, sondern die vielmehr im Koalitionsvertrag von Grünen und CDU so festgeschrieben wurden.

CDU: Nachverdichtung kann nur kleinen Teil des Wohnbedarfs decken

Davon wollen die Regierungsfraktionen nun allerdings nichts mehr wissen. Tobias Vogt (CDU) verweist darauf dass das Institut der Deutschen Wirtschaft eine Bedarf von jährlich mehr als 50 000 Wohneinheiten prognostiziere. Über eine innerstädtische Nachverdichtung könne nur ein kleiner Teil des Bedarfs gedeckt werden.

Der Biolandwirt Martin Hahn (Grüne) verweist auf die vielfältigen Ansprüche an die Fläche, darunter auch Raum für erneuerbare Energien und neue Technologien, die wirtschaftliche Entwicklung und den Natur- und Klimaschutz. „Wir müssen uns Erholungsräume für die Regeneration erhalten“, so Hahn. Wer wollte, konnte auch heraushören, dass bei dem Thema Flächenverbrauch zwei Herzen in der Brust des Landwirts schlagen. Denn er sprach auch an, dass bei der Flächenversiegelung Humus, also fruchtbarer Boden, abgetragen wird, der nicht mehr einfach wieder herstellbar ist.

Grüne und CDU legen Entschließung zum Volksantrag vor

Vogt sah ebenso wie Jonas Hoffmann (SPD) den Volksantrag zudem als kritisch an, weil damit auch in die verfassungsrechtlich garantierte Planungshoheit der Kommunen eingegriffen würde. Erik Schweickert (FDP) forderte Vertrauen in die kommunale Selbstverwaltung und deren Entscheidungen. Ebenso wie Hans-Jürgen Goßner (AfD) sprach Schweickert vom Platzbedarf für Wirtschaftsansiedlungen.

Die beiden Fraktionen haben deshalb eine Entschließung zum Volksantrag vorgelegt. Diese nennt allerdings kein konkretes Ziel. Sie besagt lediglich, dass Fläche eine begrenzte Ressource ist und mit ihr sorgsam umgegangen werden muss. Um den Flächenverbrauch zu reduzieren sollen im Landesentwicklungsplan „geeignete Festlegungen“ getroffen werden. Zudem sollen weitere Maßnahmen, wie ein „Aktionsplan Flächensparen“, die Kommunen dabei unterstützen, sorgsamer mit der Fläche umzugehen.

Was das bedeutet, erläuterte Bauministerin Nicole Razavi (CDU), deren Ministerium auch für den Landesentwicklungsplan zuständig ist. So sollen mit dem Aktionsplan Flächen sparen etwa Kommunen mit Prämien bei der Flächenentsiegelung unterstützt werden oder auch ein landesweites Brachflächenkataster zur Verfügung gestellt werden, um die Innenentwicklung voranzutreiben.

Initiatoren des Volksbegehrens: Aktionsplan wird nicht ausreichen

Razavi hält den Ansatz im Volksantrag „nicht für den richtigen Weg“. Sie verweist darauf, dass auch die Sachverständigen bei der Anhörung im Ausschuss sich gerade mit Blick auf die Planungshoheit der Kommunen kritisch zu dem Volksantrag geäußert hätten. Sie sprach sich gegen starre Vorgaben aus, forderte aber auch „kreative Lösungen“ von den Kommunen. Denn noch sehe sie viele Industriegebiete „die vor allem in die Breite wachsen“. Damit sprach sie die Forderung an, die seit Jahren von Verbänden und von ihrem Grünen-Koalitionspartner zu hören ist: Weg von eingeschossigen Industriegebäuden und ebenerdigen Parkplätzen.

Die Initiatoren des Volksbegehrens begrüßen zwar den Aktionsplan Flächensparen, doch sie sind überzeugt: Ohne eine klare Kontingentierung der Flächennutzung werden die Flächenziele kaum erreichbar sein. „Der fortschreitende Flächenfraß stellt eines der gravierendsten Umweltprobleme dar und bedroht nicht nur die hiesige Natur und Landwirtschaft, sondern auch die Lebensqualität in unserem Bundesland. Wir erwarten, dass die Landesregierung endlich in ernsthafte Verhandlungen über wirksame Maßnahmen zum Flächenschutz tritt. Der bisherige Weg ist einem Volksantrag nicht würdig“, heißt es in einer Presseerklärung.

Die Idee einer Nettonull beim Flächenverbrauch ist nicht neu. Schon der ehemalige Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) hatte sie ins Spiel gebracht. Und wurde damals von der SPD angegriffen, weil er weit davon entfernt war, dieses Ziel zu erreichen.

Kommentar: Es bleibt bei einer Absichtserklärung | Staatsanzeiger BW

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