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Wohnungswirtschaft kritisiert neue Förderung für preisgünstige Wohnungen
Stuttgart. Im Februar hatte die Bundesregierung das neue Wohnbauförderprogramm mit den Worten angekündigt, es solle „kurzfristig den Bau preiswerter Wohnungen ankurbeln und die Baukonjunktur weiter stabilisieren“. Dafür sollte in diesem Jahr eine Milliarde Euro zur Verfügung stehen, im kommenden Jahr eine weitere. Doch davon ist vier Monate später wenig übrig.
Der Haushaltsausschuss des Bundestags hat für das laufende Jahr lediglich 3,5 Millionen Euro freigegeben. Die geplante Milliarde war Anfang des Jahres mit einer Haushaltssperre belegt worden. Schon damals hatte das mächtige Gremium für 2024 lediglich zehn Millionen Euro eingeplant und den Rest der Milliarde als Verpflichtungsermächtigung auf zehn Jahre gestreckt.
Widersprüchliche Aussagen zur Höhe der Fördermittel
Doch nach dem jüngsten Beschluss in der vergangenen Woche wurden bis 2034 nur noch 350 Millionen Euro für das Programm freigegeben. Diese Zahlen gehen aus der Vorlage des Bundesfinanzministeriums für den Haushaltsausschuss hervor, die dem Staatsanzeiger vorliegt. Sie werden auch von Mitgliedern des Ausschusses bestätigt.
Im Bundesbauministerium geht man aber davon aus, dass die angekündigten zwei Milliarden in diesem und dem nächsten Jahr zur Verfügung stehen. Für das KNN-Programm seien 2024 zunächst 350 Millionen und 2025 entsprechend 1,65 Milliarden Euro verfügbar, erklärte eine Sprecherin von Bauministerin Klara Geywitz (SPD) auf Nachfrage.
Ministerium legt im Haushaltsausschuss Eckpunkte vor
Die Freigabe der Mittel durch die Haushälter des Bundestags war an die Vorlage eines Förderkonzepts geknüpft. Das gibt es zwar noch nicht, aber zumindest Eckpunkte. Gegenüber dem Programm Klimafreundlicher Neubau, dass nur den Bau von Häusern fördert, die mindestens den Energieeffizienzhaus-Standard EH 40 erfüllen, ist für das neue Programm der EH-55-Standard angesetzt. Allerdings ist ein Bonus vorgesehen, wenn das Wohnhaus den strengeren Effizienzstandard erfüllt.
Darüber hinaus müssen Bauherren Abstriche bei der Wohnfläche gemessen an der Zahl der Zimmer machen und nachweisen, dass die Baukosten niedriger ausfallen als in konventionellen Projekten. Und der Einsatz von Biomasse-Heizungen, also beispielsweise ein Pelletkessel, ist generell ausgeschlossen.
Anträge sind nicht vor dem Herbst möglich
In der Wohnungswirtschaft in Baden-Württemberg stößt die Ausgestaltung des neuen Förderprogramms auf wenig Zustimmung. „Gut gedacht, aber unzufriedenstellend gemacht“, fasst Iris Beuerle, Verbandsdirektorin des Verbandes baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen (VBW) ihre Einschätzung zusammen. Das beziehe sich sowohl auf die finanzielle Ausstattung wie die Eckpunkte. „Ein Programm, das von ursprünglich einer Milliarde Euro nur noch mit 350 Millionen Euro ausgestattet ist, wird keine große Wirkung entfalten können“, meint Beuerle.
Ähnlich kritisch sieht sie die vom Bauministerium erarbeiteten Eckpunkte für die Förderkonditionen. Sowohl die geplante Ausweitung des Förderprogramms auf Nichtwohngebäude wie auch die Bonusförderung für den EH-40-Standard seien überflüssig. Damit würden dem Basisprogramm nur unnötig Mittel entzogen. Unklar bleibe zudem, wie die geforderte Übererfüllung der Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) aussehen soll.
Unklar ist derzeit auch, wann zum ersten Mal Mittel für das Programm beantragt werden können. Denn die Eckpunkte müssen noch zwischen verschiedenen Ministerien abgestimmt werden.