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Zusammenfassung aus dem Bundesrat

Düngemittel, Briefe, Busspuren: Was der Bundesrat beschlossen hat

Der Bundesrat hat bei seiner Plenarsitzung am vergangenen Freitag in Berlin dem zweiten Gesetz zur Änderung des Düngegesetzes die Zustimmung verweigert. Außerdem dürfen Briefe in Deutschland künftig länger unterwegs sein und Busspuren dürfen aus Klimagründen nicht eingerichtet werden.

Die geplante Düngeverordnung ist umstritten.

dpa/Westend61/oticki)

Düngeverordnung im Bundesrat durchgefallen

Der Bundesrat hat bei seiner Plenarsitzung am vergangenen Freitag in Berlin dem zweiten Gesetz zur Änderung des Düngegesetzes die Zustimmung verweigert. Es bildet die Grundlage für die so genannte „Düngeverordnung“. Baden-Württembergs Landwirtschaftsminister Peter Hauk (CDU) erklärte in einer Plenarrede, die Verwaltungsvorschrift des Bundes lasse „das Prinzip der Verursachergerechtigkeit“ völlig vermissen. Es würden selbst Betriebe belastet, die ihre Ländereien gewässerschonend bewirtschaften. „Es werden Maßnahmen getroffen, die überhaupt nicht wirken“, sagte Hauk. Ziel des Gesetzes war es, die hohe Nitratbelastung deutscher Gewässer zu senken, wie von der EU-Kommission und dem Europäischen Gerichtshof wiederholt gefordert. Nun können Bundesrat und Bundestag den Vermittlungsausschuss anrufen. (lass)

(Drucksache 290/24, Beschluss)

Briefe dürfen einen Tag länger unterwegs sein

Briefe können in Deutschland künftig deutlich länger unterwegs sein. Der Bundesrat hat bei seiner Plenarsitzung der Postreform zugestimmt: Briefe werden auch künftig an sechs Tagen in der Woche zugestellt. Allerdings werden die Laufzeiten verlängert: Mussten bisher Briefe mit einer Wahrscheinlichkeit von 95 Prozent am zweiten Werktag nach dem Absenden beim Empfänger ankommen, müssen sie das zukünftig erst am dritten Werktag. Zudem müssen Pakete, die ein Gewicht von zehn Kilo überschreiten, künftig mit einem Hinweis versehen werden. (lass)

(Drucksache 298/24, Beschluss)

Busspuren dürfen auch aus Klimagründen eingerichtet werden

Der Bundesrat hat bei seiner Plenarsitzung in Berlin Änderungen der Straßenverkehrsordnung zugestimmt. Künftig können Busspuren auch aus Gründen des Klimaschutzes eingerichtet werden. Auch Tempo-30-Geschwindigkeitsbeschränkungen vor Schulen und Kindertagesstätten werden einfacher. „Die Kommunen erhalten endlich die notwendigen erweiterten Spielräume, um Maßnahmen zum Schutz von Gesundheit und Klima leichter umzusetzen“, kommentierte Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne). (lass)

(Drucksache 518/23, Beschluss)

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