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Justiert

Eine Auslieferung nach Ungarn, die Fragen aufwirft

48 Minuten, nachdem eine Deutsche den österreichischen Behörden übergeben wurde, entschied das Bundesverfassungsgericht, dass dies nicht rechtens war. Diese Eile wirft Fragen auf, zumal das Ziel der Reise Ungarn war, ein Land, dessen Rechtsstaatlichkeit infrage steht.

Die Italienerin Ilaria Salis nahm in Budapest an einer Demonstration gegen Neonazis teil, bei der es zu Gewalt gekommen sein soll. Sie wurde gefesselt dem Richter vorgeführt.

dpa/ROPI/Fotogramma)

An diesem Montag hat Ungarn die EU-Präsidentschaft übernommen und viele fragen sich, ob die Union im nächsten halben Jahr handlungsfähig bleibt. Doch irgendwie wird es schon klappen. Schließlich sind die anderen 26 EU-Staaten Viktor Orbán nicht schutzlos ausgeliefert.

Das sieht bei mehreren europäischen Teilnehmern einer Gegendemonstration im Februar 2023 in Budapest schon anders aus. Sie sollen Neonazis angegriffen haben. In Ungarn will man ihnen den Prozess machen. Wie sie dort behandelt werden, zeigten die Berichte über die italienische Aktivistin Ilaria Salis, die vor zwei Wochen in Budapest freigelassen wurde, nachdem sie ins Europaparlament gewählt worden war.

Salis war im Dezember 2023 in Leine, Hand- und Fußfesseln dem Gericht vorgeführt worden. Ähnliches könnte Maja T. bevorstehen. Sie wurde vor einer Woche ausgeliefert, obwohl das Bundesverfassungsgericht entschieden hatte, dass dies nicht geschehen dürfe. Doch diese Entscheidung wurde dem zuständigen Gericht in Berlin erst 48 Minuten nach der Überstellung an die österreichischen Behörden zugestellt. Kurz danach war Maja T. in Ungarn.

Hätte man nicht warten können? Wollte man partout Härte zeigen? Eine solche Eile und Eilfertigkeit gegenüber einer „illiberalen Demokratie“ hinterlässt Fragen.

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