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Die Aufteilung in Lose wurde verweigert
Bonn . S owohl das nationale als auch das europäische Vergaberecht schreiben den Grundsatz der Losaufteilung vor. Danach sind Leistungen der Menge nach aufgeteilt (Teillose) und getrennt nach Art oder Fachgebiet (Fachlose) zu vergeben. Diese Regelung zielt darauf, einen Ausgleich zwischen leistungsstärkeren und leistungsschwächeren Unternehmen zu ermöglichen. Die Losaufteilung hat jedoch Grenzen. Die Gesamtvergabe eines Auftrags ohne die Bildung von Losen ist vor allem dann möglich, wenn wirtschaftliche und technische Gründe dies erforderlich machen. So heißt es in dem Beschluss der Vergabekammer.
Bieter hatte gefordert, Leistungen in verschiedene Lose aufzuteilen
Im konkreten Fall ging es um Markierungsarbeiten bei einem Autobahnausbau. „Das sei grundsätzlich ein eigenständiges Fach, das damit als einzelnes Los auszuschreiben sei“, urteilte die Vergabekammer. Genau so hatte es der Auftraggeber auch getan. Ein weiterer Bieter hatte aber gefordert, dass die Markierungsarbeiten noch einmal zusätzlich in verschiedene Lose eingeteilt werden müssten.
Der Auftraggeber sah dies anders und argumentierte, dass die Gesamtvergabe der Markierungsarbeiten aufgrund von Synergieeffekten und der daraus resultierenden verkürzten Bauzeit wirtschaftlicher sei. Die verkürzte Bauzeit führe zu einer kürzeren Sperrung der Autobahn und damit zu weniger Umleitungsverkehr. Angeführt wurden auch die geringeren Sicherheitsrisiken und die Vermeidung von Abstimmungsproblemen. Die Vergabekammer folgte der Sichtweise, die Markierungsarbeiten als Gesamtauftrag zu vergeben.
Bieter sollen Bauablauf und Koordinierung der einzelnen Leistungen selbst übernehmen
Relevant für diese Entscheidung war auch die ausführliche Dokumentation der technischen Gründe. Dabei ging es nicht nur darum, den Bauablauf zu beschleunigen, dies allein wäre kein Grund für den Verzicht auf Lose. Begründet hatte der Auftraggeber die Vorgehensweise mit dem Verweis auf die Besonderheiten des Streckenabschnitts. Gleichzeitig war festgelegt worden, dass die Bieter den Bauablauf und die Koordinierung der einzelnen Leistungen selbst übernehmen sollten. Damit, so die Vergabekammer, scheide eine Losaufteilung innerhalb eines Fachs aus. Eine Koordinierung durch den Auftragnehmer sei dann nicht mehr ohne weiteres möglich.