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Kolumne

Grundsteuer: Es bleibt nur das Aussitzen

Das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg über das Landesgrundsteuergesetz ist nur ein Scheinsieg für die Landesregierung. Denn für alle Seiten bleibt über Jahre nur Rechtsunsicherheit.

Nicht nur die baden-württembergische Justiz muss sich mit dem neuen Grundsteuergesetz beschäftigen, nachdem gegen das erstinstanzliche Urteil Revision eingelegt wird.

Imago/Sascha Steinach)

Frage an Radio Erivan: Ist es gut für Baden-Württemberg, dass die ersten Klagen gegen das neue Grundsteuergesetz vor Gericht keinen Erfolg hatten? Antwort: Im Prinzip ja, aber nur für die grün-schwarze Regierungsmehrheit und das vielleicht nur zeitlich begrenzt. So kurz lässt sich die Wirkung des Urteils des Finanzgerichts Baden-Württemberg zum Grundsteuerstreit in Anlehnung an den berühmten, aber fiktiven sowjetischen Radiosender zusammenfassen. Denn gewonnen hat die Landesregierung vor allem erst einmal Zeit. Da das Urteil von grundsätzlicher Bedeutung ist, wird der Rechtsstreit auch nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs nicht beendet sein, die unterlegene Seite mit Sicherheit nach Karlsruhe ziehen.

Klagen auch gegen andere Grundsteuermodelle

Rechtssicherheit wird es für Steuerschuldner aber auch für die Finanzbehörden noch auf Jahre hinaus nicht geben. Und falls die Reform letztinstanzlich für verfassungswidrig erklärt werden sollte, käme auf die heute schon wegen Überlastung klagenden Finanzämter ein unvorhersehbarer Aufwand zu.

Das Dilemma: Zurückrudern auf politischer Ebene würde aktuell nicht viel helfen. Denn auch Modelle in anderen Bundesländern, etwa das von den baden-württembergischen Kritikern gelobte bayerische Grundsteuermodell, sind nicht unumstritten. Auch dort gibt es Klagen und Immobilienexperten rechnen mit weiteren. Es bleibt also nur die Strategie, die Angela Merkel einst zur Regierungskunst erhoben hat: Aussitzen und Abwarten, wie die Justiz in München und/oder Karlsruhe in den nächsten Jahren entscheidet.

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