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Kommunalwahl

Verstorbener Kandidat bleibt auf Liste

Das Ändern der Wahlzettel für die Kommunalwahl ist aufwendig und birgt Unsicherheiten. Die Fraktion hat in Absprache auch mit den Angehörigen entschieden, der weitaus unkomplizierteren Regelung zuzustimmen. 

Der Name eines verstorbenen Kandidaten bleibt auf den Stimmzetteln für den Gemeinderat in Bretten stehen.

dpa/Hauke-Christian Dittrich)

Bretten/Aalen. Die SPD in Bretten (Landkreis Karlsruhe) trauert um ein Mitglied, das im April unerwartet verstorben ist. Der Mann steht auch auf der Liste der Sozialdemokraten für die Kommunalwahlen. Änderungen oder Anpassungen der Stimmzettel waren aus mehreren Gründen zum Zeitpunkt des Todes unmöglich. Der Name des Verstorbenen bleibt deshalb auf den Stimmzetteln stehen und kann ganz regulär gewählt werden. Die Stimmen werden dann für die Gesamtliste gezählt. Im Falle einer Wahl des verstorbenen Kandidaten würde ein Nachrücker in das Gremium einziehen. Der neu gewählte Gemeinderat würde dies dann so feststellen und beschließen.

SPD entschied sich für weitaus unkompliziertere Regelung

Die Liste konnte nicht mehr so ohne Weiteres geändert werden, weil erstens der Gemeindewahlausschuss die Listen schon offiziell genehmigt hatte. Die Frist für ein Neubesetzen war schon abgelaufen. Zweitens waren die Stimmzettel schon gedruckt und im Anschluss verschickt worden. Ein Neudruck hätte hohe Kosten verursacht. Zudem hätte die Gefahr bestanden, dass erste Bürger schon per Briefwahl ihre Stimmen abgegeben haben könnten, bis die neuen Stimmzettel wieder verschickt worden wären. In Absprache auch mit den Angehörigen hatte die SPD entschieden, der weitaus unkomplizierteren Regelung, den Verstorbenen auf der Liste zu belassen, zuzustimmen. Damit greift das übliche Prozedere, wenn ein Gemeinderat während seiner Amtszeit die Wählbarkeit verliert. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn er umzieht und damit nicht mehr in der Gemeinde wohnt, die er vertreten soll. Das könnte theoretisch auch bei einem Kandidaten passieren, der in der Phase zwischen der Sitzung des Gemeindewahlausschusses Anfang April und den Wahlen am 9. Juni aus beruflichen Gründen überraschend umziehen muss.

Anstößige Videos in Aalen haben Parteiaustritt zur Folge

Notgedrungen auf der Wahlliste bleibt auch der FDP-Kandidat in Aalen im Ostalbkreis, bei dem vor wenigen Wochen anstößige Videos aufgetaucht sind. Unter anderem hatte er dabei eine öffentliche Toilette abgeleckt. Er selbst sprach von einer Erpressung, inzwischen ist nach Angaben der Polizei ein Tatverdächtiger aus Nordrhein-Westfalen ermittelt werden. Der 45-Jährige hatte seinen Austritt aus der Partei erklärt. Ein Gemeinderatsmandat für den Fall einer Wahl wolle er nicht annehmen. Gleichzeitig hatten ihm Freie Demokratische Partei die Unterstützung entzogen. Die Regeln sehen aber auch hier vor, dass er weiter auf der Liste für die Kommunalwahl stehen bleiben muss, weil die Videos nach der Sitzung des zuständigen Ausschusses bekannt geworden sind. Eine Änderung der Liste war demnach nicht mehr möglich.

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