Themen des Artikels
Um Themen abonnieren und Artikel speichern zu können, benötigen Sie ein Staatsanzeiger-Abonnement.Meine Account-Präferenzen
Uniformen von Bundesbeamten sollen künftig nach Nachhaltigkeitskriterien beschafft werden
Berlin. Die Bundesregierung plant, dass bis 2026 die Hälfte aller Textilien, die für Ministerien und Bundesbehörden benötigt werden, nachhaltig beschafft wird. Dabei handelt es sich um Arbeitskleidung, Bettwäsche in Krankenhäusern des Bundes oder Kantinenausstattungen. Als Hilfestellung für Bundeseinrichtungen hat das Entwicklungsministerium einen Leitfaden zusammengestellt. Allerdings sind etliche Bereiche ausgenommen, so dass nur etwa die Hälfte aller Textilien nachhaltig eingekauft wird.
Beschrieben wird in dem Leitfaden, wie die Anforderungen mit Blick auf Menschenrechte oder klimapolitische Notwendigkeiten in der öffentlichen Vergabe verankert werden können. Dies stellt eine Analogie zum Lieferkettengesetz für die Privatwirtschaft dar. Das über 100 Seiten starke Papier könnte auch auf anderen Ebenen wie Land, Kommune oder Kreise eingesetzt werden.
Preis soll nur noch mit 30 Prozent bei Vergabe gewichtet werden
Insgesamt gelten die Vorgaben in drei Produktkategorien: für Bekleidung und Wäsche wie Unterwäsche und Socken, für Bettwäsche und für Matratzen. Länger ist die Liste für die Produkte, die nicht einbezogen werden. Sie umfasst beispielsweise Schuhe, Sitzmöbel sowie sämtliche Sonder- und Schutzbekleidung für Bundeswehr, Bundespolizei oder Zoll.
Nachhaltige Beschaffung durch den Bund im Textilbereich sieht drei Stufen vor, die alle in die Wertung einbezogen werden. Zum einen geht es um die nachhaltigen Eigenschaften und Qualitäten des Endprodukts, zum anderen um den ökologischen Herstellungsprozess und schließlich auch um die Frage, unter welchen Bedingungen die Rohfasern hergestellt werden. Bei der Gewichtung der Kriterien kommen Qualität, Ökologie und soziale Aspekte auf 70 Prozent, der Preis auf 30 Prozent.