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Kommentar: Rettungsdienst

Auch die Bürger sind in der Pflicht

Innenminister Thomas Strobl (CDU) hat vergangene Woche den Entwurf für das neue Rettungsdienstgesetz in den Landtag eingebracht. Dieses bringt einige Neuerungen mit sich. Doch, so Strobl, der Rettungsdienst sei nicht für alles zuständig. Recht hat er, kommentiert Staatsanzeiger-Redakteurin Jennifer Reich. 

Feuerwehr und Sanitäter sind bei einem Brand im Einsatz.

dpa/KS-Images.de/Karsten Schmalz)

Wer die 112 ruft, bekommt verlässlich und rasch Hilfe. Ein Umstand, der nicht überall auf der Welt selbstverständlich ist. Ein Umstand, der den ein oder anderen offensichtlich bequem werden lässt. Und so wird der Rettungsdienst immer öfter gerufen, obwohl er nicht nötig ist. Die einen wissen es nicht besser, die anderen sind zu faul, um sich eigenständig zum Hausarzt zu begeben oder wollen lange Wartezeiten vermeiden.

Doch die steigenden Einsatzzahlen belasten das System der Notfallrettung und vor allem die Rettungsdienstmitarbeiter. So kann es in der Tat nicht weiter gehen, da hat Innenminister Thomas Strobl völlig Recht. Der Rettungsdienst ist de facto nicht für jedes Weh-Wehchen da.

Die Politik muss den Rahmen vorgeben, für Rechtssicherheit sorgen und für eine auskömmliche Finanzierung. Die Hilfsorganisationen müssen in dem vorgegebenen Rahmen und mit ausreichenden Mitteln ihre Aufgaben erfüllen. Viele Bürger müssen lernen, dass der Rettungsdienst für Notfälle da ist. Und dass man sich manchmal selber helfen kann.

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