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Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

„Lästige Pflicht“ kann Chancen für Unternehmen bieten

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen ist in allen Betrieben gesetzlich vorschrieben. Doch es wird bei weitem nicht überall umgesetzt. Das Fraunhofer-Institut für Arbeitswirtschaft sieht aber darin eine Möglichkeit für Unternehmen um beispielsweise Motivation und Produktivität zu steigern.

Die Angst vor einem Burnout durch die Arbeit ist in der deutschen Bevölkerung in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen.

IMAGO/Pond5 Images)

Stuttgart. Bereits seit mehr als zehn Jahren sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen vorzunehmen, egal wie groß der Betrieb ist. Grundlage dafür ist der Paragraf 5, Absatz. 3, Nummer 6 des Arbeitsschutzgesetzes.

„Eine solche Gefährdungsbeurteilung wiederum ist Voraussetzung dafür, dass geeignete Maßnahmen zur Reduzierung psychischer Belastungen abgeleitet und umgesetzt werden können“, sagt Stephanie Duchek, Resilienzexpertin beim Fraunhofer-Institut für Arbeitswirtschaft (IAO) mit Hauptsitz in Stuttgart. Das IAO unterstütze interessierte Betriebe bei der Planung und Durchführung, der Ableitung von Maßnahmen sowie der Dokumentation, erklärt die Expertin.

Stressbedingte Krankheiten spielen wachsende Rolle

In der Praxis allerdings vernachlässigen sehr viele Arbeitgeber diese Pflicht und das, obwohl stressbedingte Erkrankungen eine wachsende Rolle beim Ausfall von Mitarbeitern spielen. Der Studie „Arbeiten 2023“ der Betriebskrankenkasse Pronova zufolge haben mehr als 60 Prozent der Deutschen Angst vor einem Burnout. Fünf Jahre zuvor waren es noch zehn Prozentpunkte weniger.

Der Dekra-Arbeitssicherheitsreport 2023 zeigt, dass 56 Prozent der Unternehmen keine psychische Gefährdungsbeurteilung durchführen.

„Oft wird das Ganze wohl als lästige Pflicht empfunden, dabei stecken große Chancen darin“, so Duchek. Arbeitgeber zeigen damit, dass die Gesundheit ihrer Mitarbeiter ernst nehmen. „Zugleich geht es um Steigerung von Motivation und Produktivität, die Verringerung von Fehlzeiten und Fluktuation, die Stärkung der Mitarbeiterbindung und Arbeitgeberattraktivität sowie um eine Verbesserung des Arbeitsklimas“, sagt Duchek.

Auch soziale Beziehungen im Betrieb fließen in Beurteilung ein

Folgende Aspekte müssen im Prozess der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden: Arbeitsinhalt und Arbeitsaufgabe, etwa was den Handlungsspielraum betrifft, die Arbeitsorganisation, beispielsweise in Bezug Arbeitszeit und Arbeitsintensität und auch die soziale Beziehungen insbesondere mit Vorgesetzten und Kollegen. Hinzu kommen die Arbeitsumgebung, wobei Faktoren wie Lärm und vorhandene Arbeitsmittel eine wichtige Rolle spielen, sowie Elemente neuer Arbeitsformen. Dabei etwa fallen Merkmale wie räumliche Mobilität und zeitliche Flexibilisierung ins Gewicht.

Die Deutsche Rentenversicherung hat eine Handlungsanleitung für die Umsetzung veröffentlicht.

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