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Das richtige Licht am Arbeitsplatz ist Pflicht
ALBSTADT. Hochwertige Leuchten fürs Büro sind meist nicht billig – das kann Unternehmer in Versuchung bringen, bei diesem Thema auf die Kostenbremse zu treten. Dass das Gros der Büroarbeit heute ohnehin beim Blick in einen selbst leuchtenden Bildschirm erfolgt, mag diese Ansicht noch verstärken.
Doch ihr nachzugeben, wäre zu kurz gedacht, warnt Stefan Reinsprecht, Ingenieur und Experte für Arbeitsplatzergonomie aus Albstadt (Zollernalbkreis). „Ergonomische Arbeitsplatzbeleuchtung bedeutet einerseits Unfälle und Fehlbeanspruchungen zu vermeiden,“ erklärt er. Andererseits trage die richtige Beleuchtung auch dazu bei, das Wohlbefinden, die Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft zu fördern.
Beleuchtung muss dem Arbeitsbestimmungen genügen
Zudem sind allein schon aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht angemessene Lichtverhältnisse unerlässlich. Von zentraler Bedeutung sind hierbei die Arbeitsstättenverordnung sowie die Technische Regel für Arbeitsstätten „Beleuchtung und Sichtverbindung“ (ASR A3.4). Diese konkretisiert die Anforderungen, die an die Einrichtung und den Betrieb von Beleuchtungen sowie an den Blendschutz bei Sonneneinstrahlung gestellt werden.
Für den Tageslichteinfall, sollte der Anteil der Fensterfläche mindestens ein Fünftel der Wand- beziehungsweise bei Oberlichtern der Grundfläche betragen. Bei der künstlichen Beleuchtung gelten folgende Beleuchtungsstärken als Minimum: beim Ablegen und Kopieren 300 Lux, beim Schreiben, Lesen und bei Datenverarbeitung 500 Lux beim technischen Zeichnen auf Papier 750 Lux.
„Darüber hinaus muss sich die optimale Beleuchtungsstärke auch an der Person selbst orientieren“, so der Experte. Ältere Beschäftigte etwa benötigen teilweise eine höhere Beleuchtungsstärke als jüngere. Beschäftigte mit Sehschwächen oder Sehbehinderungen benötigen eine besonder Beleuchtung.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung hat einen Leitfaden zur Lichtplanung veröffentlicht.