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Er kämpfte für die Reichsverfassung
Stuttgart. August Becher (1816-1890) setzte sich 1849 für die Durchsetzung der Reichsverfassung ein, wenn auch vergeblich. Während des Revolutionsjahres wird der Rechtsanwalt und Landtagsabgeordnete Vorsitzender des Landesausschusses der „Volksvereine“, in denen sich die Demokraten organisieren.
Damit steht Becher in Opposition zu dem liberalen leitenden Minister Friedrich Römer. So fordert Becher in der württembergischen Innenpolitik, dass eine konstituierende Ständeversammlung gewählt werden soll, die über die zukünftige Staatsform des Landes entscheiden soll.
Ministerium, Landtag und „Volksvereine“ wirken zusammen
Obwohl Becher somit gegen Minister Römer opponiert, kommt es im April 1849 zum Zusammenwirken zwischen Ministerium, Landtag und „Volksvereinen“. Alle drei Institutionen bewegen König Wilhelm I. zur Annahme der Reichsverfassung. Diese Aktionseinheit zerbricht Ende Mai 1849, nachdem der preußische König die Reichsverfassung abgelehnt hat und es in Baden und in der Pfalz zu Aufständen kommt, während preußische Armeen auf dem Weg nach Süddeutschland zur Niederschlagung der Aufstände sind.
Die von Becher geleitete Reutlinger Pfingstversammlung fordert nun das Ministerium Römer auf, mit württembergischen Truppen den badischen Aufständischen zur Hilfe zu kommen. Außerdem forderte eine Resolution unter anderem die Volksbewaffnung und eine Amnestie für politische Gefangene.
Im Gegensatz zu anderen besteht Becher darauf, diese Forderungen nur auf legalem Wege durchzusetzen und mittels einer Deputation Ministerium und Landtag von diesem Anliegen zu überzeugen – was jedoch misslingt.
Nach der Übersiedlung der Nationalversammlung von Frankfurt nach Stuttgart bricht diese mit der provisorischen Zentralgewalt und wählt dafür eine fünfköpfige Reichsregentschaft, der auch Becher angehört. Römer verweigert jedoch die Anerkennung und es kommt nicht zur Unterstellung der württembergischen Truppen unter die Nationalversammlung. Vielmehr wird die Nationalversammlung nach einer preußischen Interventionsdrohung durch württembergisches Militär zersprengt.
Becher wird vom Vorwurf des Hochverrats freigesprochen
Becher flieht in die Schweiz, kehrt 1851 nach Württemberg zurück und wird in einem Schwurgerichtsprozess vom Vorwurf des Hochverrats freigesprochen, da er auf der Reutlinger Pfingstversammlung zum Einhalt des legalen Weges gemahnt hatte. 1862-1870 sowie 1876-1890 wirkt Becher wieder als Parlamentarier und setzt sich weiterhin für großdeutsch-demokratische Ziele ein. (mk)