Themen des Artikels

Um Themen abonnieren und Artikel speichern zu können, benötigen Sie ein Staatsanzeiger-Abonnement.Meine Account-Präferenzen

Debatten im Landtag

Sozialgerichte bekommen neue Zuständigkeiten

Die Gebührensätze steigen, die Rechtslage wird ans Bundesrecht angepasst. Außerdem werden die Zuständigkeiten im Land neu verteilt.

In den Sozialgerichten wird auch über finanzielle Unterstützung von Menschen verhandelt, die es nicht so dicke haben.

IMAGO/Future Image)

Stuttgart. Seltene Einmütigkeit herrschte am Mittwoch im Landtag bei der zweiten Beratung des „Gesetzes zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Sozialgerichtsgesetz und zur Änderung weiterer Vorschriften“. Dieses wurde einstimmig verabschiedet. Mit dem Gesetz sollen Zuständigkeiten innerhalb der baden-württembergischen Sozialgerichtsbarkeit mit Blick auf eine effektive Verfahrenserledigung geändert werden. Einige Zuständigkeiten werden beim Sozialgericht Stuttgart gebündelt.

Zugleich wird die Spezialisierung des Sozialgerichts Freiburg auf den Bergbau aufgehoben. Diese Konzentration habe historische Gründe gehabt, weil es früher vor allem in Südbaden Bergbau gegeben habe, erklärte Justizministerin Marion Gentges (CDU). Dies sei nicht mehr der Fall.

Sie wies außerdem darauf hin, dass einzelne Gebührentatbestände im Landesjustizkostengesetz neu geschaffen oder neu gefasst und vorhandene Gebührensätze teilweise an die allgemeine Preisentwicklung angepasst würden. Darüber hinaus wird das Rechtsanwaltsversorgungsgesetz hinsichtlich der Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Baden-Württemberg geändert. Schließlich werden verschiedene Landesgesetze und -verordnungen an geändertes Bundes- und Landesrecht angepasst.

Nutzen Sie die Vorteile unseres

Premium-Abos. Lesen Sie alle Artikel aus Print und Online für

0 € 4 Wochen / danach 189 € jährlich Nachrichten aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung in Baden-Württemberg Jetzt abonnieren