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Stadträte dürfen weiter in Fraktionen arbeiten
Freiburg. Auch nach der Kommunalwahl dürfen Gemeinderäte in Freiburg gleichzeitig in ihrer jeweiligen Fraktion beschäftigt sein. Ein interfraktioneller Antrag, wonach ein entsprechendes Beschäftigungsverhältnis im Rahmen einer Selbstverpflichtung nicht eingegangen werden darf, fand keine Mehrheit. 18 Mandatsträger stimmten dagegen, 17 dafür. Zwei Gemeinderäte enthielten sich.
Vier Personen konnten aufgrund von Befangenheit nicht mitstimmen. Die Stadtverwaltung hatte im Vorfeld rechtliche Bedenken geäußert. Ein Beschäftigungsverbot von Gemeinderäten in der Fraktionsgeschäftsstelle, so die Formulierung im ursprünglichen Antrag von Freien Wählern, SPD, CDU, FDP/Bürger für Freiburg und Freiburg lebenswert, beschränke möglicherweise das passive Wahlrecht einer Person oder die grundgesetzlich zugesicherte Berufsfreiheit.
Räte hatten mangelhafte Chancengleichheit kritisiert
In der Folge hatten Teile der Antragsteller ihre Forderung abgeschwächt und lediglich eine Selbstverpflichtung gefordert, dass gewählte Gemeinderäte freiwillig Abstand davon nehmen, als Fraktionsgeschäftsführer oder bezahlter Mitarbeiter in der Fraktion zu agieren.
Die Parteien und Wählervereinigungen hatten vor allem die mangelhafte Chancengleichheit kritisiert. So habe ein Gemeinderat, der gleichzeitig als „Berufspolitiker“ in seiner eigenen Fraktion agiere, ungleich besseren Zugang zu Informationen als die ehrenamtlich tätigen Gemeinderäte, könne während seiner Arbeitszeit Kontakt zu städtischen Beschäftigten aufnehmen und zusätzliche Informationen erlangen.
Hintergrund des Antrags ist, dass in zwei Fällen, bei der Grünen-Fraktion und bei „Eine Stadt für alle“, ein ehrenamtlicher Mandatsträger auch gleichzeitig in der Geschäftsstelle mitarbeitet – in einem Fall sogar als Geschäftsführer. Ein solches Doppelmandat „sollte nicht möglich sein“, heißt es in dem Antrag. Ob Mitarbeiter einer Fraktion als Beschäftigte der Stadtverwaltung gelten, ist noch nicht vor einem Gericht entschieden worden und damit strittig. Wäre dem so, dann wäre das Ausüben eines kommunalpolitischen Ehrenamts in derselben Kommune per Gemeindeordnung ausgeschlossen.
Stadt will die Ratsarbeit intensiv unter die Lupe nehmen
Für die Annahme eines solchen Beschäftigungsverhältnisses spricht, dass die Finanzierung der Fraktionsstellen über den kommunalen Haushalt sichergestellt wird. Dagegen spricht, dass die Verwaltung nicht weisungsbefugt gegenüber den Mitarbeitern der Fraktionen ist.
Eine klare Mehrheit fand hingegen der Vorschlag der Fraktionen, ab Herbst die Ratsarbeit in der Breisgaustadt intensiv unter die Lupe zu nehmen. Beraten werde solle über eine Reduktion der Arbeitsbelastung für die ehrenamtlichen Räte, beispielsweise die Anzahl und die Rolle von Fraktionsgesprächen.