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Abschreibung für Investoren kommt
Stuttgart . „Wir ermöglichen der Bau- und Immobilienbranche, Investitionen schneller abzuschreiben“, sagte Bundesministerin Klara Geywitz (SPD). Man schaffe damit Investitionsanreize. Die neue Abschreibungsmöglichkeit gilt rückwirkend für alle Bauprojekte ab einem Effizienzstandard 55 und mit Baubeginn zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029. Die Regelung sieht keine Baukostenobergrenzen vor.
Mit Erleichterung reagiert die Bauwirtschaft auf die Zustimmung des Bundesrats. „Die degressive AfA setzt deutliche Investitionsanreize für Investoren und kann dazu beitragen, die stark rückläufige Bautätigkeit wieder zu beleben“, sagt Thomas Möller, Hauptgeschäftsführer der Bauwirtschaft Baden-Württemberg. „Das ist ein positives Signal für Bauwillige, für Mieterinnen und Mieter, aber auch für viele Baubetriebe, die derzeit unter Auftragsmangel leiden.“
Möller: „Die degressive Abschreibung ist ein erster Schritt.“
Möller warnt jedoch vor übertriebenen Hoffnungen: „Die degressive Abschreibung ist ein erster Schritt. Weitere Maßnahmen müssen folgen.“ Für dringend notwendig hält er eine Senkung der Grunderwerbsteuer sowie eine deutliche Ausweitung der sozialen Wohnraumförderung. Hier sei das Land gefordert, sagt Möller.
Er verweist auf Bayern. Dort sei der Grunderwerbsteuersatz mit 3,5 Prozent deutlich niedriger als in Baden-Württemberg mit fünf Prozent. Zudem habe die bayerische Staatsregierung die Mittel für den sozialen Wohnungsbau auf über 600 Millionen Euro erhöht. „In Baden-Württemberg stehen gerade einmal 168 Millionen Euro zur Verfügung.