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Klage wegen Neutralitätspflicht

Verwaltungsgericht lehnt AfD-Antrag gegen Freiburgs OB Horn ab

Eine Schlappe vor dem Verwaltungsgericht Freiburg hat die AfD erlitten. Der Freiburger Kreisverband ist mit einem Antrag gegen Oberbürgermeister Martin Horn gescheitert. Dieser hatte zuvor mit einer Äußerung in den sozialen Medien für Ärger bei der Rechtsaußen-Partei gesorgt.

Eine Äußerung des parteilosen Freiburger Oberbürgermeisters Martin Horn in den sozialen Medien sorgte für Ärger bei der AfD.

Philipp von Ditfurth)

Freiburg. Das Verwaltungsgericht Freiburg hat einen Eilantrag der AfD abgelehnt. Die Kreispartei hatte sich an einer Formulierung des parteilosen Freiburger Oberbürgermeister Martin Horn gestoßen. Dieser hatte auf seinen Social-Media-Kanälen dazu aufgerufen, Rechtsextremisten keine Stimme zu geben. Zusätzlich hatte er den Aufruf ergänzt mit der Anmerkung “ Wir sehen gerade den Aufstieg einer Partei, die der Verfassungsschutz in Teilen als gesichert rechtsextremistisch einstuft. Für unsere Demokratie sind das keine guten Nachrichten“.

AfD fürchtet um ihre Wahlchancen

Darin erkannte sich die AfD wieder und klagte wegen Ungleichbehandlung durch eine Behörde. Mit den Äußerungen sah die Rechtsaußen-Partei ihre Wahlchancen gemindert und verlangte, dass der OB eine Unterlassungserklärung abgeben soll und die Stadt keine derartigen Aufrufe bis zu den Europa- und Gemeinderatswahlen mehr veröffentlichen darf. Das hat das Gericht abgelehnt .

Zentrale Botschaft auf den sozialen Medien

Sofort nach einer Beschwerde der AfD habe die Stadtverwaltung den Satz gelöscht, der den Bezug zur AfD als eine Partei herstellt, die der Verfassungsschutz als teils rechtsextremistisch einstuft. Diese Äußerung war offenbar auch bei der Neujahrsansprache des Oberbürgermeisters gefallen und dann als zentrale Botschaft auf Facebook und Instagram durch sein Team verbreitet worden. Im Verfahren hatte die Stadt außerdem zugesichert, sich nicht mehr so zu äußern, heißt es aus dem Freiburger Verwaltungsgericht. Dieses stufte die Gefahr einer Wiederholung als gering ein und hat den Eilantrag der Freiburger Kreis-AfD abgelehnt.

„Risiken müssen minimiert werden“

Mit der Streichung des Satzes habe Horn nicht dem Ansinnen der AfD nachgegeben. Dem OB gehe es um eine offene Gesellschaft und die Demokratie: „Diese Aufgabe gilt es mit der gebotenen Sorgfalt anzugehen, insbesondere im Hinblick auf die anstehenden Wahlen. Risiken müssen dabei minimiert werden,“ erklärt der OB gegenüber dem Staatsanzeiger. Damit spielt er offenbar auf die Gefahr einer Wahlanfechtung wegen Chancenungleichheit durch staatliches Handeln an. Deshalb hatte im Verfahren die Stadt wohl auch zugesichert, sich nicht mehr so zu äußern, weshalb das Freiburger Verwaltungsgericht seine Entscheidung zugunsten der Stadt getroffen hatte.

Eine Entscheidung in der Hauptsache fehlt noch

Allerdings sei in der Hauptsache noch nicht entschieden. Darauf verweist der Sprecher der klagenden Kreis-AfD, Tilman Mehler . Man prüfe außerdem, ob man gegen die Entscheidung im Eilverfahren Rechtsmittel einlegen werde. OB Horn bekräftige indes den Demokratie-Aufruf, allerdings ohne Hinweis auf die AfD.

Nicht die erste Auseinandersetzung

Die aktuelle Auseinandersetzung ist nicht der erste Rechtsstreit, den die Freiburger AfD gegen den Oberbürgermeister führt. 2022 scheiterte sie endgültig vor dem Verwaltungsgerichtshof. Damals beklagte ein AfD-Stadtrat erfolglos die öffentliche Einschätzung Horns, es fehle dem Rat am Demokratieverständnis.

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