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Es stehen noch mehr als 50 000 Abrechnungen aus
Stuttgart . Die Wirtschaftsministerkonferenz hat beschlossen, dass Empfänger von staatlichen Corona-Wirtschaftshilfen ihre Schlussabrechnung noch bis Ende September einreichen können. Ursprünglich war Ende März vorgesehen. Damit haben Bund und Länder die Frist um ein halbes Jahr verlängert. Zudem sollen die Verfahren bei kleineren Firmen beschleunigt werden, wie die baden-württembergische Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) bestätigte.
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer kritisieren das Verfahren
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer hatten das Verfahren scharf kritisiert. Die Prüfer kommen angesichts der Komplexität der Aufgabe kaum hinterher, wie sie selbst erklären. In einem Schreiben an Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) monierten sie, dass die Corona-Wirtschaftshilfen für Unternehmen eine erhebliche Bürokratieflut ausgelöst hätten.
Es gebe einen „übermäßig aufgeblähten Prüfprozess“ bei den Schlussabrechnungen. Dieser müsse dringend gestoppt werden, fordern Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Die Verbände und Kammern kritisieren „die kleinteilige und von Misstrauen geprägte Prüfpraxis“ der Bewilligungsstellen in den Ländern. Selbst bei kleinen Förderbeträgen würden sämtliche Belege erneut angefordert, einschließlich der bereits bei der Antragstellung eingereichten Unterlagen.
Es sei definitiv nicht möglich, die Frist zum 31. März 2024 für sämtliche Schlussabrechnungen einzuhalten. Dieser übermäßig bürokratische und ineffiziente Prüfprozess belaste nicht nur die prüfenden Dritten, sondern auch die Unternehmen. Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut hatte sich daher in der Wirtschaftsministerkonferenz für eine Fristverlängerung eingesetzt.
„Ich hoffe, dass die Einigung von Bund und Ländern den Unternehmen hilft. Ich begrüße es, dass wir diese Erleichterung erreichen konnten“, sagte sie.
In den hier infrage stehenden Hilfsprogrammen, der Überbrückungshilfe sowie der November- und Dezemberhilfe, wurden in Baden-Württemberg Zuschüsse in Höhe von gut 8,4 Milliarden Euro aus Bundes- und Landesmitteln ausbezahlt, erklärt die L-Bank, die für die Abrechnung der Hilfen zuständig ist. Die Corona-Hilfen des Bundes seien vielfach auf der Basis von prognostizierten Umsatzrückgängen und Fixkosten beantragt worden, damit Unternehmen frühzeitig Zuschüsse erhalten konnten.
L-Bank: Die Schlussabrechnungen sind nötig
Die Förderbank des Landes verteidigt die Schlussabrechnungen. Diese seien notwendig, „um einen Abgleich zwischen den ursprünglich beantragten Zuschüssen und denen, die den Unternehmen tatsächlich zustehen, vorzunehmen“, erklärt die Bank. Als Ergebnis dieses Abgleichs könnten sich sowohl Nachzahlungen an die Unternehmen als auch Rückforderungen von Zuschüssen ergeben.
Stand 8. März 2024 wurden von der L-Bank rund 21 000 Schlussabrechnungspakete beschieden. Hieraus ergaben sich Rückforderungen in Höhe von rund 25,8 Millionen Euro und Nachzahlungen in Höhe von rund 23,8 Millionen Euro.
Insgesamt geht es im Südwesten um 126 000 Schlussabrechnungspakete. Stand 8. März 2024 sind rund 75 000 davon bei der L-Bank eingegangen. Allerdings stehen noch Abrechnungen aus, die noch zu klären sind, teilt die L-Bank mit. Dabei handelt es sich um rund 51 000 Pakete. Diese seien von den prüfenden Dritten noch einzureichen, erklärt die L-Bank.