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Wie sich Betriebe gegen Diebstahl schützen können
Stuttgart. Mehrere Baustahlmatten, ein sieben Meter langes Stück Rundstahl und etliche Kupferteile wurden im vergangenen Frühjahr in Görwihl im Landkreis Waldshut von einer Baustelle entwendet. Solche Baustellendiebstähle kommen allein in Baden-Württemberg viele hundert Mal pro Jahr vor. Laut Landeskriminalamt wurden 2022 im Südwesten 2182 Diebstähle auf Baustellen registriert, etwa 200 Fälle mehr als 2021. Der Gesamtschaden belief sich auf rund 8,8 Millionen Euro. Der durchschnittliche Schadensumfang lag damit etwas über 4000 Euro, die Aufklärungsquote liegt bei etwa zehn Prozent.
30 Millionen Euro Schaden pro Jahr im Südwesten
Auch in Betriebsgebäuden wird immer wider eingebrochen. Die baden-württembergischen Handwerkskammern weisen in einer gemeinsamen Broschüre darauf hin, dass in Unternehmen häufiger als in Privathäuser eingebrochen wird. Im Land liegt der jährliche Schaden von Einbrüchen in gewerbliche Gebäude bei rund 30 Millionen Euro.
Betroffenen Unternehmen droht durch Diebstahl im Betrieb und auf Baustellen neben dem finanziellen Schaden und oft auch ein ein Vertrauensverlust. Experten raten deshalb zu einem Risikomanagement. Das kann die komplette Vermeidung von Risiken zum Ziel haben, in dem etwa auf Aufträge verzichtet wird, die ein hohes Risiko für Diebstähle mit sich bringen. Die Risiken lassen sich aber auch durch eine entsprechende Vertragsgestaltung mit Kunden oder Sicherheitsdienstleistern zumindest zum Teil abwälzen oder durch einen entsprechendem Versicherungsschutz finanziell abfedern.
Wert der Geräte und Materialien bestimmt Sicherheitsaufwand
Am Anfang steht meist der Einsatz physischer Sicherheitsmaßnahmen, wie Zäune und Schlösser. Die Versicherungswirtschaft stellt kostenlos Leitfäden bereit, um um über Methoden und Standards solcher Schutzmaßnahmen zu informieren. Deren Einhaltung wichtig, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Überwachungskameras, Bewegungsmeldern und Alarmsysteme können hinzukommen.
„Die Dimensionierung der Überwachungsmaßnahmen hängt dabei von der Gefahrenlage und dem Wert der Maschinen und Materialien ab“, erklärt Donato Muro, Sicherheitsingenieur und Berater aus Düsseldorf. „Wenn keine nennenswerten Gefahrenstellen existieren und die Baustellenfahrzeuge sicher verschließbar sind, genügt in der Regel ein Bauzaun.“ Für die Nacht seien in vielen Fällen ein oder mehrere Lichtmasten ausreichend.
„Falls sich wertvolle Baumaterialien oder Baustellenfahrzeuge und hochwertige Maschinen auf dem Gelände befinden, sollte eine Personen- und Fahrzeugkontrolle stattfinden“, rät der Experte. Zusätzlich sorgten fest installierte oder mobile Kameras für mehr Sicherheit. Dafür müssten allerdings Hinweisschilder aufgestellt werden.
GPS und DNA-Markierung helfen bei der Verfolgung
Weiter aufrüsten lässt sich die Sicherheit mit GPS-Tracking. „Mit Systemen zur GPS-Ortung kann man jederzeit feststellen, wo sich die Baufahrzeuge und Werkzeuge befinden“, erläutert Lars Bornemann, Inhaber einer Sicherheitstechnikunternehmens im niedersächsischen Goslar. „Selbst wenn ein Diebstahl glücken sollte, erhält man so in Echtzeit Daten über den Standort zugespielt.“ Möglich seien auch virtuelle Bauzäune, welche Alarm schlagen, wenn Fahrzeuge oder Gegenstände mit GPS-Trackern ein bestimmtes Areal verlassen, so der Unternehmer.
DNA-Markierung mittels einer synthetisch hergestellten Flüssigkeit hilft heute ebenfalls, das Eigentum zu schützen. Es handelt sich um eine Markierungsflüssigkeit, die ähnlich einem Lack auf Wertsachen aufgebracht wird. Sie enthält einen DNA-Code, welcher eindeutig nur einem Anwender zugeordnet werden kann. Darauf weist der Baumaschinenhersteller Zeppelin-Cat hin.
Neben physischen Sicherheitsvorkehrungen spielt auch die Sensibilisierung der Mitarbeiter eine wichtige Rolle. Regelmäßige Schulungen zum Thema Sicherheitsbewusstsein zum Vorgehen bei der Diebstahl zieren. „Es ist wichtig, eine Kultur der Verantwortlichkeit zu fördern, in der Mitarbeiter ermutigt werden, verdächtige Aktivitäten zu melden und als Team zusammenzuarbeiten, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten“, erklärt Muro.
Auftragnehmer haftet bis zur Abnahme
Bei Diebstählen auf Baustellen die Abnahme des Gewerks ein entscheidendes Kriterium, um zu klären, wer für Schäden haftet. Denn bis zur Abnahme durch den Auftraggeber haftet regelmäßig der Auftragnehmer, also das ausführende Bauunternehmen, und trägt nach Auffassung der Gerichte auch die Verantwortung für den Diebstahlschutz auf der Baustelle.
Dies gilt selbst dann, wenn lediglich der Auftraggeber einen Schlüssel zum Bauobjekt hat. Zeitnahe und konsequente Bauabnahmen sind − neben anderen Gründen − auch zur Minimierung des Haftungsrisikos ratsam.