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Höhere Wertgrenzen

Vergabeverfahren sollen einfacher und schneller werden

Vergabeverfahren können in unterschiedlichen Verfahrensarten durchgeführt werden. Welche Variante in Frage kommt, hängt maßgeblich von den Wertgrenzen ab, die im Unterschwellenbereich gelten. Für Baden-Württemberg sollen sie nun deutlich angehoben werden, um die Auftragsvergabe zu erleichtern.

Bau einer Fernwärmeleitungen: die Wertgrenzen für Bauaufträge sollen angehoben werden.

IMAGO/Sepp Spiegl)

Stuttgart . Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hat im Juli des vergangenen Jahres mit Kommunal- und Wirtschaftsverbänden ein Bündnis zum Bürokratieabbau beschlossen. diese Die Entlastungsallianz hat nun erste Vorschläge vorgelegt. Sie sehen auch Vereinfachungen im Vergaberecht vor.

So sollen etwa die Wertgrenzen für kommunale Liefer-, Dienstleistungs- sowie Bauaufträge angehoben werden. Auch Liefer- und Dienstleistungsaufträge von Landeseinrichtungen sind eingeschlossen. Die Vorschläge der Fachgruppe „Unternehmen“ unter Federführung des Landeswirtschaftsministeriums sehen vor, dass Vergabeverfahren mit deutlich größeren Auftragsvolumen als bisher in beschränkter Form und ohne Teilnahmewettbewerb oder sogar freihändig ausgeschrieben werden können.

Höhere Wertgrenzen wegen Coronapandemie und Ukraine-Krieg

Bei kommunalen Bauaufträgen soll der Wert für ein beschränktes Verfahren ohne Teilnahmewettbewerb auf eine Million Euro angehoben werden. Bisher ist das auf Verfahren im Tief-, Verkehrswege- und Ingenieurbau auf ein Volumen von bis zu 150 000 Euro beschränkt. Bei Ausbaugewerken liegt die Grenze bei 50 000 Euro, für alle anderen Gewerke sind es 100 000 Euro.

Bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen soll die Grenze für eine beschränkte Ausschreibung ohne Wettbewerb auf 221 000 Euro angehoben werden, bisher liegt sie bei 100 000 Euro. Außerdem werden weitere Vereinfachungen mit Blick auf Nachweise und Kriterien im Verfahren sowie an den Prozessabläufen innerhalb eines Verfahrens geprüft. Ziel ist es auch, die Qualität von Ausschreibungen zu verbessern. Dies wird von der Bauwirtschaft und den Kammern immer wieder eingefordert.

Die Wertgrenzen zu erhöhen, gehört zu den „niedrig hängenden Früchten“, wie es im Entlastungspaket I heißt. Maßnahmen also, die sich schnell, einfach und ohne großen Verwaltungsaufwand umsetzen lassen. Die Wertgrenzen für öffentliche Aufträge im Bau- sowie im Liefer- und Dienstleistungsbereich, die nicht europaweit ausgeschrieben werden müssen, sind dafür ein besonders gutes Beispiel. Sie können im Wege eines ministeriellen Erlasses angepasst werden. Zuerst die Coronapandemie, dann der Ukraine-Krieg mit der daraus resultierenden Energiekrise und die steigenden Flüchtlingszahlen sind Ereignisse, in deren Folge die Wertgrenzen in den vergangenen Jahren angepasst wurden.

Mit einer Erhöhung der Werte sollen öffentliche Auftraggeber in die Lage versetzt werden, ein Vergabeverfahren schneller durchlaufen zu können. Ziel ist es, die Zahl der Vergabeverfahren, die in Gänze dem großen Regelwerk der Unterschwellenverordnung unterliegen, zu reduzieren. Während der Pandemie etwa wurden verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die Vergabeverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen. Vereinfachte und schnellere Vergabearten und Verkürzung der Verfahrensfristen. Manch vereinfachte Regelung haben die Bundesländer seither weitergeführt und auf den Wohnbau ausgeweitet, wenn es um die Unterbringung von Flüchtlingen ging.

Im Vergleich zu den übrigen Flächenbundesländern wird Baden-Württemberg nun mit viel Verzögerung eine Entwicklung nachvollziehen, die andernorts schon einige Zeit Realität ist – ohne, dass dafür eine groß angelegte Entlastungsallianz über viele Monate hinweg tätig werden musste. Ein Blick auf die Vergabe von Bauaufträgen genügt: in Schleswig-Holstein, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg oder im Saarland gilt die Möglichkeit einer beschränkten Ausschreibung ebenfalls für Aufträge bis zu einer Million Euro.

Baden-Württemberg wird sich an die Mehrzahl der Länder anpassen

In Sachsen-Anhalt und Sachsen hat man diesen Wert sogar bis zum EU-Schwellenwert von 5,382 Millionen Euro hinaufgeschraubt. Baden-Württemberg war in diesem Bereich – gemeinsam mit Brandenburg – bisher Schlusslicht und wird nun zu einer Mehrzahl von Ländern aufrücken.

Bei den freihändigen Bauvergaben lässt das hiesige Wirtschaftsministerium lediglich ein Volumen von bis zu 50 000 Euro bei Landesbehörden zu. In anderen Bundesländern werden häufig Werte von 100 000 oder sogar 200 000 Euro aufgerufen. Das Wirtschaftsministerium schätzt, dass rund 5000 Verfahren pro Jahr deutlich aufwandsärmer und schneller werden. Bei der Vergabe von Landesaufträgen komme es zu signifikanten Entlastungen der Vergabestellen. Das Erstellen von Angeboten solle zusätzlich für Unternehmen durch schlankere Verfahren vereinfacht werden.

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