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Untersuchungsausschuss

SPD: „Der Gesetzgeber hat sich das so sicher nicht vorgestellt“

Wie sieht die Beförderungspraxis bei der Polizei aus? Dieser Frage geht der Untersuchungsausschuss zur Polizeiaffäre unter anderem nach. Als Zeuge wurde diesmal der frühere Landeskriminaldirektor Klaus Ziwey dazu angehört. 

Wie funktioniert die Beförderungspraxis bei der Polizei in Baden-Württemberg? Davon wollen sich die Abgeordneten im U-Ausschuss ein Bild machen.

picture alliance / CHROMORANGE)

Stuttgart. Die Bestenauslese bei den Beamten hat sogar Verfassungsrang. „Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte“, heißt es im Artikel 33 Grundgesetz. Im parlamentarischen Untersuchungsausschuss, unterer anderem zur Beförderungspraxis bei der Polizei des Landes, vermittelte der frühere Landeskriminaldirektor Klaus Ziwey jedoch den Eindruck, dass Interessenten wie auf einem Schachbrett hin- und hergeschoben werden. Hinter die Regeln und womöglich auch die Ungereimtheiten zu kommen, ist das Interesse nicht allein der Oppositionsabgeordneten.

Der rasche Aufstieg des inzwischen seit fast zweieinhalb Jahren nach dem Vorwurf sexueller Übergriffe vom Dienst suspendierten Inspekteur der Polizei (IdP) A.R. wirft weiterhin viele Fragen auf. Nicht nur die, wieso er gegen den ausdrücklichen Willen des damaligen Präsidenten des Landeskriminalamts Ralf Michelfelder dessen Stellvertreter wurde. Zu den Aufgaben des Ausschusses gehört herauszufinden, ob sachfremde Einflüsse, Netzwerker oder wie im Fall von R. auf dem Weg zum IdP die Ansagen von Innenminister Thomas Strobl (CDU) den Gang der Dinge beeinflussten.

Früherer Landeskriminaldirektor nennt Aufstieg „nachvollziehbar“

Ziwey jedenfalls lobt R. zum Auftakt seiner mehrstündigen Vernehmung als „superkorrekt in Auftreten und Rhetorik“ und nennt den ungewöhnlich raschen und steilen Aufstieg auch „nachvollziehbar“. Zwei der mehrfach vom Zeugen vorgebrachten Pluspunkte: R.s Alter, weil „mal ein Jüngerer“ zum Zuge gekommen sei, sowie seine Erfahrung im Innenministerium, das er „Konzernzentrale“ nennt. Überhaupt gehe es bei Beförderungen und Besetzungen immer um eine „Gesamtschau“. Als Beispiel nennt er die Frauenförderung. Viele Frauen lieferten „echt klasse Leistungen ab“, es gebe auch die eine oder andere in Führungspositionen, „aber es sind noch immer viel zu wenige“.

Nach der Suspendierung hatte Ziwey zusätzlich das Amt des IdP übernommen und hielt mit dem Vorgänger Kontakt. Nach einigen Monaten habe er den Eindruck gewonnen, R. sei psychisch stabil. Und zugleich, dass er „definitiv geglaubt hat, er wird auf seinen Posten zurückkommen“. Der ist inzwischen allerdings von Strobl abgeschafft worden. Eine Entscheidung, auf die der letzte Amtsinhaber indirekt ein besonderes Schlaglicht wirft: Denn als der Landeskriminaldirektor auch IdP geworden ist, hat er alle früheren Obliegenheiten auf andere Schultern verteilt, um sich allein den Aufgaben des Inspekteurs konzentrieren zu können.

Für die Bestnote „muss schon viel Positives vorliegen“

Für die FDP-Fraktion will Obfrau Julia Goll vom Zeugen unter anderem Details zum Aufstieg von A.R. wissen. Vor allem die Bestnote von 5,0 auf dem Weg zum IdP findet auch Ziwey bemerkenswert: „Da muss schon viel Positives vorliegen.“ Und Sascha Binder (SPD) sieht sich ohnehin bestätigt in seiner Einschätzung, dass es nicht um Bestenauslese gegangen sei, sondern darum, dass der gewollte Kandidat übrigbleibe in der Gesamtschau der Beförderungen und dann den Posten auch bekomme. „Der Gesetzgeber“, sagt der Mannheimer Abgeordnete Boris Weirauch mit Blick auf Artikel 33 GG, „hat sich das so sicher nicht vorgestellt.“

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