Themen des Artikels

Um Themen abonnieren und Artikel speichern zu können, benötigen Sie ein Staatsanzeiger-Abonnement.Meine Account-Präferenzen

Keine Redezeitbeschränkung

Ellwanger Verwaltung: Begrenzung der Redezeit wäre nicht rechtssicher

Der Gemeinderat in Ellwangen (Ostalbkreis) hat entschieden, die Redezeit während der Sitzungen nicht zu beschränken. Die Freien Wähler hatten beantragt, pro Tagesordnungspunkt eine maximale Redezeit von acht Minuten für jede Fraktion in einer ersten Runde von Wortbeiträgen einzuführen. 

Sicher keiner Redezeitbegrenzung unterlag Baden-Württembergs Sozialminister Manne Lucha (oben l, Bündnis 90/Die Grünen), als er im Gemeinderat der Stadt Heidelberg über die Zukunft des früheren Gefängnisses "Fauler Pelz" gesprochen hat.

dpa/Uwe Anspach)

Ellwangen. In einer möglichen weiteren Runde sollten es dann noch vier Minuten sein. Obwohl zahlreiche Kommunen Redezeitbeschränkungen in den Geschäftsordnungen festgehalten haben, lehnte die Verwaltung für Ellwangen dies ab, weil sie das als „nicht rechtssicher“ einschätzt.

Sitzungen sollten nicht mehr über vier Stunden dauern

„Es sollte oberste Priorität sein, dass der Gemeinderat belastbare und sinnvolle Entscheidungen treffen kann“, betont der Fraktionsvorsitzende der Freien Wähler, Gunter Frick. Sitzungen mit einer Dauer von mehr als vier bis fünf Stunden überschritten die maximale Konzentrationsdauer eines Erwachsenen. Diese Zeitspanne trage eben gerade nicht zu belastbaren und sinnvollen Entscheidungen bei. Für potenzielle Kandidaten sei die Sitzungslänge oft ein entscheidender Punkt, um den zeitlichen Aufwand für ein Engagement in diesem Ehrenamt abschätzen zu können, so die Freien Wähler.

Jeder Gemeinderat kann sprechen

Die Verwaltung verweist auf das Recht eines jeden Gemeinderats, zu Tagesordnungspunkten sprechen zu können. Dieses Recht könne zwar durch eine Regelung in der Geschäftsordnung beschränkt werden. Dies müsse aber nach gleichen Grundsätzen erfolgen. Eine zeitliche Staffelung nach Fraktionsgröße sei dafür nicht geeignet. Es verstoße außerdem gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung, wenn nur ein Teil der Gemeinderatsmitglieder sprechen dürfe, ein anderer Teil aber nicht.

Stadt Ellwangen bezweifelt Effekt der Redezeitbegrenzung

Die Verwaltung der Stadt Ellwangen geht außerdem davon aus, dass bei einer Beschränkung der Redezeit „kaum mit einer spürbaren Verkürzung der Sitzungsdauer zu rechnen sei“. Begründet wird die Haltung nicht. Die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte sieht hingegen eine Redebeschränkungen schon längere Zeit als zulässige Regelung der inneren Angelegenheiten eines Gemeinderats an.

Nutzen Sie die Vorteile unseres

Premium-Abos. Lesen Sie alle Artikel aus Print und Online für

0 € 4 Wochen / danach 189 € jährlich Nachrichten aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung in Baden-Württemberg Jetzt abonnieren

Lesen Sie auch