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Ellwanger Verwaltung: Begrenzung der Redezeit wäre nicht rechtssicher
Ellwangen. In einer möglichen weiteren Runde sollten es dann noch vier Minuten sein. Obwohl zahlreiche Kommunen Redezeitbeschränkungen in den Geschäftsordnungen festgehalten haben, lehnte die Verwaltung für Ellwangen dies ab, weil sie das als „nicht rechtssicher“ einschätzt.
Sitzungen sollten nicht mehr über vier Stunden dauern
„Es sollte oberste Priorität sein, dass der Gemeinderat belastbare und sinnvolle Entscheidungen treffen kann“, betont der Fraktionsvorsitzende der Freien Wähler, Gunter Frick. Sitzungen mit einer Dauer von mehr als vier bis fünf Stunden überschritten die maximale Konzentrationsdauer eines Erwachsenen. Diese Zeitspanne trage eben gerade nicht zu belastbaren und sinnvollen Entscheidungen bei. Für potenzielle Kandidaten sei die Sitzungslänge oft ein entscheidender Punkt, um den zeitlichen Aufwand für ein Engagement in diesem Ehrenamt abschätzen zu können, so die Freien Wähler.
Jeder Gemeinderat kann sprechen
Die Verwaltung verweist auf das Recht eines jeden Gemeinderats, zu Tagesordnungspunkten sprechen zu können. Dieses Recht könne zwar durch eine Regelung in der Geschäftsordnung beschränkt werden. Dies müsse aber nach gleichen Grundsätzen erfolgen. Eine zeitliche Staffelung nach Fraktionsgröße sei dafür nicht geeignet. Es verstoße außerdem gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung, wenn nur ein Teil der Gemeinderatsmitglieder sprechen dürfe, ein anderer Teil aber nicht.
Stadt Ellwangen bezweifelt Effekt der Redezeitbegrenzung
Die Verwaltung der Stadt Ellwangen geht außerdem davon aus, dass bei einer Beschränkung der Redezeit „kaum mit einer spürbaren Verkürzung der Sitzungsdauer zu rechnen sei“. Begründet wird die Haltung nicht. Die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte sieht hingegen eine Redebeschränkungen schon längere Zeit als zulässige Regelung der inneren Angelegenheiten eines Gemeinderats an.