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Titisee-Neustadt besteht auf Stromkonzession

Dürfen Gemeinden bei der Vergabe von Energiekonzessionen Aspekte wie Bürgernähe und regionale  Wertschöpfung berücksichtigen? Die Stadt Titisee-Neustadt will das und hat viel Ärger deswegen. Neben dem Bundeskartellamt hatten sich das Oberlandesgericht Düsseldorf, der Bundesgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht mit dem Fall beschäftigt. Keine Institution hatte sich von den Argumenten der Gemeinde überzeugen lassen. Die aber will weiter kämpfen.

Bis 2011 war das Unternehmen Energiedienst für die Netze zuständig, eine Tochter der EnBW. Dann gründeten die Gemeinde eine eigene Firma.

Titisee-Neustadt . Die Stadt Titisee-Neustadt hält die Kommunalverfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) aufrecht. Es geht dabei um die Vergabe der Stromkonzession aus dem Jahr 2015. Sie ist inzwischen in mehreren Streitverfahren vor dem Bundeskartellamt und dem höchsten deutschen Gericht wegen vergaberechtlichen Verstößen verworfen worden.

Damals hatte hat das Bundeskartellamt die Vergabe der Wegerechte durch die Stadt Titisee-Neustadt für rechtswidrig erklärt. Die Stadt musste ihr Konzessionsverfahren erneut durchführen, obwohl das Stromversorgungsnetz bereits im Jahr 2012 von dem durch den Gemeinderat ausgewählten Neukonzessionär Energieversorgung Titisee-Neustadt GmbH übernommen wurde.

Mit der Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes im Jahr 2017 sah die betreuende Anwaltskanzlei bessere Chancen für einen Erfolg vor Gericht. Nachdem unklar war, ob die Beschwerde vor dem BVerfG aufrechterhalten werden soll, hat der Gemeinderat diese nun bekräftigt. Der Förderverein für umweltfreundliche Stromverteilung und Energieerzeugung Schönau unterstützt die Beschwerde mit 124 000 Euro.

Ziel von Titisee-Neustadt ist, die Stromkonzession nicht erneut ausschreiben zu müssen, sondern selbst betreiben zu können. Die Stadt wehrt sich dagegen, dass sie bei der Auswahl eines Bieters, der das Netz betreiben will, der Kosteneffizienz Vorrang einräumen muss – vor den Interessen der örtlichen Gemeinschaft.

Sie beruft sich auf die Daseinsvorsorge. Das Gewährleisten einer gesicherten Energieversorgung sei eine typische Aufgabe in diesem Bereich. Deshalb sei die Frage, wie und durch wen der Betrieb der örtlichen Verteilernetze erfolgen soll, von der Gemeinde zu entscheiden.

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