Themen des Artikels
Um Themen abonnieren und Artikel speichern zu können, benötigen Sie ein Staatsanzeiger-Abonnement.Meine Account-Präferenzen
Ludwig von Liebenstein: Ein liberaler Reformer und Vermittler
Stuttgart/Karlsruhe. Bereits auf dem ersten badischen Landtag 1819 entwickelt Ludwig von Liebenstein (1781-1824) ein Reformprogramm, das bis zur Revolution 1848/49 Gültigkeit besitzen sollte.
Der Lahrer Oberamtmann Liebenstein wird 1819 für den Kreis Emmendingen in den badischen Landtag gewählt. Das Land hat ein Jahr zuvor eine Verfassung erhalten, deren Erlass die Regierung als maximales Zugeständnis ansieht und deshalb von den Landtagsabgeordneten Kooperation erwartet. Für eine Gruppe liberaler Abgeordneter stellt die Verfassung dagegen lediglich eine Basis dar, die es weiter auszubauen gilt.
Kritik an einem kurz zuvor erlassenen Adelsedikt
Dementsprechend bringen Liebenstein und seine politischen Freunde eine Reihe von Anträgen ein, die auf Trennung von Justiz und Verwaltung, Einführung von Schwurgerichten, Pressefreiheit, Aufhebung der Grundlasten und Schaffung eines einheitlichen deutschen Wirtschaftsraumes zielen. Zugleich kritisiert Liebenstein ein Adelsedikt, das diese zu Bürgern erster Klasse macht.
Es kommt zum Konflikt zwischen Regierung und Landtag, Letzterer wird vertagt. Bei der Wiedereröffnung des Landtages 1820 wirkt Liebenstein als Berichterstatter eines Gesetzes über die Aufhebung der aus der Leibeigenschaft herrührenden Abgaben. Er übernimmt zunehmend die Rolle eines Vermittlers zwischen Landtag und Regierung.
Liebenstein wird ein hoher Beamter im Innenministerium
Dies führt dazu, dass er zu einem hohen Beamten im Innenministerium, ernannt wird. In dieser Eigenschaft hat er gegenüber der Kammer auf dem Landtag im Sommer 1822 ein Gesetz über die Gemeindeordnung zu vertreten, trifft jedoch teilweise auf das Misstrauen seiner bisherigen politischen Freunde.
Im Herbst 1822 kippte die politische Stimmung aufgrund der internationalen Entwicklung radikal. Reaktionäre Kreise gewinnen die Oberhand. Diese sehen in den Anliegen der Kammer und auch in der Person Liebensteins eine Gefahr. Daher wird er nicht, wie ursprünglich zugesagt, zum Justizminister ernannt.
1823 kommt es über die Frage des Militäretats, den die Kammer gegen den Rat Liebensteins ablehnt, zum Zerwürfnis zwischen Parlament und Regierung. Die Kammer wird aufgelöst, Liebenstein muss aus der Regierung ausscheiden und wird als Kreisdirektor des Murg- und Pfinzkreises nach Durlach abgeschoben. Hier stirbt er im März 1824 an einer Lungenentzündung. (mk)