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Weiter Streit um Kletterverbot
Baden-Baden/Karlsruhe. Der Konflikt um die Sperrung des Battertfelsen auf der Gemarkung Baden-Baden wird aller Wahrscheinlichkeit nach vor dem Verwaltungsgericht (VG) in Karlsruhe zu Ende geführt. Das zuständige Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe hat sich nicht auf eine Güteverhandlung eingelassen, die vom VG vorgeschlagen worden war. Es gebe aus fachlicher Sicht keine Alternative zur Sperrung, zum Betretungsverbot und deshalb auch nichts zu verhandeln. Hintergrund der Maßnahmen ist der Schutz des Wanderfalken, der an dem Fels brüten soll. Nach Ansicht des RP konnte er das in den vergangenen Jahren aber nicht, weil zu viele Kletterer und Wanderer in dem Gebiet dort unterwegs sind. Eine Verbindungsbrücke wurde im Zuge der erlassenen Allgemeinverfügung ebenfalls abgebaut.
Alpenverein wirft Behörde „Gutsherrenart“ vor
Für die Kläger, den Deutschen Alpenverein, zwei ihrer Sektionen in Karlsruhe und Offenburg und die Initiative „100% Battert“, ist die Haltung des RP nicht nachvollziehbar. Die Ablehnung einer Güteverhandlung ist aus Sicht von Timo Braun eine „vertane Chance“. Zu keinem Zeitpunkt habe man Dialogbereitschaft erfahren, sondern sich stets einer Behörde gegenüber gesehen, „die ihre Sicht der Dinge mit aller Macht und nahezu unbeschränkten Mitteln kompromisslos durchsetzt“, heißt es auf der Internetseite der Initiative.
Dem RP wird zudem „Gutsherrenart“ vorgeworfen. Mit der Klage geht die Initiative nun den nächsten Schritt. Und das, obwohl ein Eilantrag der Kletterer gegen die Sperrung im Herbst vergangenen Jahres vom RP abgelehnt worden war und auch der Petitionsausschuss bei einem Vororttermin keinen Anlass sah, das Vorgehen der Behörde fachlich oder rechtlich zu prüfen. Zudem hat die Initiative ein Gutachten in Auftrag gegeben, das die Ursachen für die vergleichsweise niedrige Brutquote untersuchen soll. Von den Gegnern der Sperrung werden die natürlichen Feinde der Wanderfalken, wie etwa der Uhu, als Problem angeführt.