Themen des Artikels
Um Themen abonnieren und Artikel speichern zu können, benötigen Sie ein Staatsanzeiger-Abonnement.Meine Account-Präferenzen
Gericht: Recht der AfD nicht verletzt
Seit Beginn der Legislaturperiode haben Grüne, CDU, SPD und FDP schon mehrfach verhindert, dass die AfD wieder Einfluss in der Landeszentrale für politische Bildung bekommt. Mit der Begründung, dass erstens dort keine parlamentarische Arbeit stattfindet. Zweitens wurde der AfD vorgeworfen, diese Einrichtung schlecht zu machen. Mit dem Argument der verletzten Gleichbehandlung zog die Fraktion vor den Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg.
Wie argumentierte das Gericht?Die höchsten Richter des Landes sehen die AfD nicht benachteiligt, weil das Recht auf Gleichbehandlung nur dort zur Geltung kommen müsse, wo Aufgaben des Parlaments erfüllt würden. Deshalb verletze die wiederholte Nichtwahl von AfD-Kandidaten für das Kuratorium der LpB das Recht auf Gleichbehandlung der Fraktionen nicht. 2021 war die Fraktion schon mit einem Eilantrag gegen die Nichtwahl gescheitert, weil kein Verfahren in der Sache angestrengt worden war.
Wie reagiert die AfD auf das Urteil?Fraktionschef Anton Baron kritisiert in einer Mitteilung die „ständige Missachtung des Rechts auf gleichberechtigte und faire Mitwirkung vom Volk gewählter und legitimierter Abgeordneter“. Dies stellt einen Verstoß gegen grundgesetzlich verankerte Demokratieprinzipien dar. Letztlich werde sich „dieser Demokratiebruch in den nächsten Wahlen niederschlagen und die ‚Brandmauer‘ fallen, weil fast ein Viertel der Wählerstimmen nicht mehr ignoriert werden können und sich damit künftige Klagen wegen Beteiligung aller Parteien beziehungsweise Fraktionen in Gremien und Ausschüssen erledigt haben werden.“
Auch sorgte Baron für Aufregung, weil er im SWR angekündigt hatte, dass bei einer Regierungsbeteiligung in Thüringen die Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz beendet und dafür die Grüne Jugend ins Visier genommen werde: „Sobald wir in Thüringen den Innenminister austauschen, wird die Verfassungsschutzgeschichte ganz schnell beendet werden.“
Ist der politische Durchgriff auf den Verfassungsschutz vorstellbar?Innenminister Thomas Strobl (CDU) machte nach der Kabinettssitzung am Dienstag deutlich, dass der Verfassungsschutz „kein politisches Kampfinstrument“ sei, sondern „Teil der wehrhaften Demokratie“ und unabhängig. Und genau in dieser Unabhängigkeit sei er in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zu dem Schluss gekommen, die Landesverbände der AfD als „gesichert rechtsextrem“ einzustufen.
Für Baden-Württemberg wird die AfD als „rechtsextremistischer Verdachtsfall“ beobachtet. Aktuell hatte sich auch das Verwaltungsgericht Köln aufgrund einer Klage der AfD mit dem Thema zu befassen und entschied, dass die Nachwuchsorganisation „Junge Alternative“ weiter als „gesichert rechtsextrem“ bewertet werden dürfe.
Mehr zum Thema: AfD erneut nicht ins LpB-Kuratorium gewählt | Staatsanzeiger BW
Einschnitte in parlamentarische Gepflogenheiten
Den größten Einschnitt in parlamentarische Gepflogenheiten stellte 2016 die Reduzierung der Zahl der Landtagsvizepräsidenten auf nur noch einen dar, um der AfD, damals drittstärkste Fraktion im Land, den Zugriff auf das hohe Amt zu verweigern. Inzwischen und weil die Rechtsaußen-Opposition nur noch viertstärkste Kraft ist, gibt es wieder zwei Vizepräsidenten. Für Aufregung bundesweit sorgte eine Entscheidung des Parlaments zu Gunsten der AfD: Im Sommer 2021 wurde einer ihrer Kandidaten stellvertretender Laienrichter am Verfassungsgerichtshof, weil sich viele Abgeordnete enthielten. Die Grüne Jugend, der frühere Parteichef Cem Özdemir und die SPD kritisierten dieses Vorgehen damals scharf.