Themen des Artikels
Um Themen abonnieren und Artikel speichern zu können, benötigen Sie ein Staatsanzeiger-Abonnement.Meine Account-Präferenzen
KI in der Justiz darf nur unterstützende Funktion haben
Stuttgart. Auf Antrag der FDP-Fraktion hat sich der Landtag am Mittwoch mit den Möglichkeiten Künstlicher Intelligen (KI) in der Justiz beschäftigt. Einig waren sich alle Fraktionen darin, dass KI in der Justiz nur unterstützende Funktion haben darf. Die Entscheidung müsse immer der Mensch treffen. Und: Nicht alles was möglich ist, ist rechtspolitisch machbar. Fehlerhafte Stereotype etwa müssten verhindert werden, sagte Boris Weirauch für die SPD.
Für Justizministerin Marion Gengtes (CDU) geht es nicht mehr darum, „ob wir mitmachen wollen“. Es gehe darum, wie man die Chancen nutze. Man sei bereits mitten drin. Grundlage sei die E-Akte. Seit November arbeiten damit alle Gerichte, inzwischen sind über 1,9 Millionen elektronischer Verfahrensakten angelegt. Damit sei Baden-Württemberg Spitzenreiter im Ländervergleich. Darauf baue die Entwicklung des Einsatzes von KI im Rechtsbereich auf. Es gehe vor allem darum, die Justiz zu entlasten, es gehe um digitale Assistenz und nicht um selbstentscheidende KI. Die Ergebnisse von KI müssen für Anwender daher auch jederzeit nachvollziehbar sein, so die Ministerin. „Die Entscheidung obliegt immer dem Menschen.“
Gentges nannte vier Projekte, die bereits laufen. Zum einen die maschinelle Übersetzungen. Aus 25 Sprachen könnten Dokumente ins Deutsche und Englische übersetzt werden. Weiter gibt es das Projekt OLGA, welches am Oberlandesgericht Stuttgart bei der Strukturierung der umfangreichen Dieselverfahren unterstütze. Außerdem gibt es noch Astra: Analyse und Strukturierung umfangreicher Akten, dabei gehe es um eine erste Auswertung von Prozessakten. Im Projekt JANO, das gemeinsam mit Hessen durchgeführt wird, geht es um die Anonymisierung von Prozessen. Nico Weinmann (FDP) wies mit Blick auf die Neuerungen daraufhin, wie wichtig die Schulung der Mitarbeiter sei: Auch bei der Ausbildung müsse das Thema mehr berücksichtigt werden. ( jer )
Mehr zum Thema: Alle Gerichte arbeiten mit der E-Akte | Staatsanzeiger BW