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Experimentierklausel

Erprobung neuer Technologien

Hamburg will für bestimmte Beschaffungsverfahren eine Experimentierklausel nutzen. Damit sollen neue Technologien schneller erprobt werden können.

Hamburg setzt nach eigenen Angaben als erste Verwaltung in Deutschland die Experimentierklausel ein.

dpa/imageBROKER/Thomas Lammeyer)

Hamburg . Hamburg will für bestimmte Vergabeverfahren eine Experimentierklausel nutzen. Diese erlaubt es, bei Aufträgen bis zu einem Wert von maximal 100 000 Euro lediglich ein Unternehmen zur Abgabe eines Angebots aufzufordern. In Frage kommen Aufträge, bei denen es um Technologien zur Modernisierung und Digitalisierung der Verwaltung geht. Die Klausel soll dafür sorgen, dass neue Technologien schneller erprobt werden können.

Voraussetzung ist, dass die Startup-Abteilung der Wirtschaftsförderung an dem Vergabeverfahren beteiligt ist und der Auftragsgegenstand den Einsatz neuer Technologien zur Modernisierung und Digitalisierung der Verwaltung zum Inhalt hat. Die vergaberechtlichen Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit müssen weiterhin beachtet werden, heißt es in einer Mitteilung der Senatsverwaltung.

Klausel schafft neuen Weg zur Beauftragung von Unternehmen

Mit der Klausel schaffe man einen neuen Weg bei der Beauftragung von Unternehmen, der es ermögliche, schnell belastbare Praxiserfahrung mit technischen Innovationen zu sammeln, so Staatsrat Jan Pörksen (SPD), Leiter der Senatskanzlei in dem Stadtstaat. So könne man angemessen auf rasante Entwicklungen im Bereich „ Government Technology“ reagieren.

Eingesetzt werden kann die Experimentierklausel, weil sie im kürzlich geänderten Vergabegesetz Hamburgs als Variante vorgesehen ist. Dies sei für alle Beteiligten ein verlässlicher Rechtsrahmen, betont Andreas Dressel (SPD).

Hamburg setzt als erste Verwaltung die Experimentierklausel ein

Hamburg ist eigenen Angaben zufolge die erste Verwaltung in Deutschland, die eine solche Klausel einsetzt. Die Startup-Abteilung GovTecHH gibt es seit rund zwei Jahren. Sie soll die Zusammenarbeit der öffentlichen Hand mit neuen Unternehmen fördern. Unter anderem, in dem sie innerhalb der Stadtverwaltung Probleme identifiziert und sich aktiv auf die Suche nach Lösungen begibt. Eine Experimentierklausel hatte auch der IT-Planungsrat der Bundesregierung im Jahr 2021 vorgeschlagen, um Beschaffungswege für neuartige Lösungen zu vereinfachen.

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