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Der Mannheimer Johann Adam von Itzstein galt als Verteidiger des Budgetrechts
Mannheim. Der Mannheimer Hofgerichtsrat Johann Adam von Itzstein (1775-1855) wird 1822 in den badischen Landtag und in dessen Budgetkommission gewählt. Dort macht er sich einen Namen als Verteidiger des Budgetrechts des Parlaments: Denn die Budgetkommission reduziert 1822 den Heeresetat um 100 000 Gulden. Im Gegenzug erklärt die Regierung unter Berufung auf ihre Verpflichtungen gegenüber dem Deutschen Bund eine Kürzung des Heeresetats nicht hinzunehmen. Der Landtag lehnt daraufhin den von der Regierung vorgelegten Etat ab und wird postwendend aufgelöst. Die Regierung arbeitet ohne gültigen Etat weiter.
Der Parlamentarier wird von der Regierung strafversetzt
Itzstein, der nachdrücklich für das Budgetrecht des Parlaments und somit für die Ablehnung des Etats eingetreten ist, wird von der Regierung strafversetzt und scheidet danach aus dem Staatsdienst aus. Aufgrund massiver Wahlbeeinflussung durch die Regierung verliert er zudem bei der Neuwahl 1825 sein Mandat. Nach der Julirevolution wird Itzstein, der nun als Privatier lebt, erneut in den Landtag gewählt und steigt zur prägenden Führungspersönlichkeit der liberalen Opposition auf. Insbesondere 1841/42 während eines neuerlichen Konflikts zwischen Regierung und Opposition über die Frage, inwiefern die Regierung oppositionellen Beamten, die in den Landtag gewählt worden sind, den nötigen Urlaub für die Teilnahme am Landtag verweigern kann.
Vor allem aber organisiert und koordiniert Itzstein in den 1840er Jahren die Wahlkämpfe der Opposition. Zudem organisiert er Treffen der oppositionellen Abgeordneten, um eine gemeinsame Strategie für anstehende Landtagsdebatten festzulegen. Zudem wirkt er auch im nationalen Rahmen. Erstmals 1832 und regelmäßig ab 1839 treffen sich auf seinem Landgut Hallgarten oppositionelle Politiker aus unterschiedlichen deutschen Staaten, um ihre Politik aufeinander abzustimmen und gleichlautende Anträge in den einzelstaatlichen Landtagen vorzubereiten.
Im Vorparlament war Itzstein der Vizepräsident
Am Beginn der Revolution führte Itzstein den Vorsitz der Heidelberger Versammlung vom 5. März 1848, auf der die Weichen in Richtung Vorparlament und deutsche Nationalversammlung gestellt werden. Im Vorparlament wirkt er als Vizepräsident.
In der Nationalversammlung, der er bis zu ihrer Auflösung im Juni 1849 angehört, schließt er sich der Fraktion Deutscher Hof an, spielt jedoch aufgrund seines fortgeschrittenen Alters keine herausragende Rolle mehr. Nach der Niederschlagung der Revolution wird – am Ende ergebnislos – ein Hochverratsverfahren gegen ihn angestrebt, so dass dieser zeitweilig nach Frankreich und in die Schweiz ausweichen muss. Er stirbt 1855 auf seinem Gut in Hallgarten.