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Handelsverband kritisiert geplante Nahverkehrsabgabe
Stuttgart . Der Handelsverband Baden-Württemberg (HBW) hat Kritik an der geplanten Nahverkehrsabgabe der grün-schwarzen Landesregierung geübt. Insbesondere in Form der City-Maut wäre die Abgabe eine massive Bedrohung für den stationären Einzelhandel im Land, sagte HBW-Hauptgeschäftsführerin Sabine Hagmann der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart. Eine solche Gebühr könnte die Menschen abschrecken, in der Innenstadt einzukaufen. Nach wie vor sei es so, dass das Auto für die Kunden im Einzelhandel sehr wichtig sei.
Eine mögliche Einführung der Abgabe hätte aus Verbandssicht Wettbewerbsnachteile für den Handel zur Folge. Hagmann befürchtet, dass potenzielle Kunden verstärkt im Internet oder außerhalb der Innenstadt einkaufen könnten. Vor allem in den Grenzregionen sei der Handel bedroht: „Dass die Leute dann beispielsweise lieber in Neu-Ulm statt in Ulm einkaufen oder essen gehen, sollte klar sein.“
Der Umstieg vom Auto auf den ÖPNV scheitert vielerorts am mangelnden Angebot
Außerdem sei der gewünschte Umstieg vom Auto auf den ÖPNV vielerorts wegen des mangelnden Angebots in absehbarer Zeit nicht praktikabel. „Das Vorhaben kommt einer Operation am offenen Herzen des Handels und unserer Innenstädte gleich“, sagte Hagmann .
Nach einem Entwurf des Landesmobilitätsgesetzes aus dem Dezember sollen die Städte und Gemeinden im Südwesten künftig die Möglichkeit erhalten, mit einer Nahverkehrsabgabe den Ausbau des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zu finanzieren. Der Entwurf sah vor, dass Kommunen ab einer Einwohnerzahl von 20.000 Menschen zu diesem Zweck einen sogenannten Mobilitätspass einführen können.
Gesetzentwurf sieht mehreren Varianten vor
Neben einer Maut, die jedoch nicht auf Autobahnen und Bundesstraßen erhoben werden könnte, will Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) den Kommunen drei weitere Varianten ermöglichen: So könnten entweder alle Einwohner zur Kasse gebeten werden oder alle Autobesitzer. Eine weitere Möglichkeit wäre eine Abgabe für die Arbeitgeber, die ab zehn Mitarbeitern pro Kopf einen bestimmten Betrag bezahlen müssten. Über die Höhe der Gebühren sollen die Kommunen selbst entscheiden können.
Im Gegenzug für die Abgabe müssten die Bürgerinnen und Bürger laut dem Gesetzentwurf ein Guthaben für die Nutzung des ÖPNV vor Ort erhalten. Das könnten sie dann für den Kauf von Zeitkarten einlösen. Außerdem dürften Bürger nur zur Kasse gebeten werden, wenn „ein ausreichendes und für sie nutzbares“ ÖPNV-Angebot zur Verfügung steht.
Wann der Landtag das Gesetz verabschiedet, ist offen
In den anderen Varianten sah der Verband ebenfalls ein Risiko für den Handel im Land. Hagmann befürchtete durch die zusätzliche Belastung unter anderem eine weiter steigende Konsumzurückhaltung und eine bürokratische Belastung für die Kommunen: „Die Pläne (…) sind absolut unausgegoren, schädlich für die Wirtschaft und daher strikt abzulehnen. Hier muss dringend die Notbremse gezogen werden.“
Der Entwurf wurde zuletzt unter den Ressorts der Landesregierung aus Grünen und CDU abgestimmt. Wann er vom Landtag abschließend beraten und verschiedet werden soll, war offen. Der Handelsverband vertritt nach eigenen Angaben die Interessen von mehr als 40 000 Unternehmen. In der Branche sind im Südwesten rund 500 000 Menschen beschäftigt. ( dpa / lsw )