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Expertenbeitrag:

Keine Inhouse-Vergabe bei privater Beteiligung

Inhouse-Geschäfte sind wirtschaftlich und praktisch attraktiv, weil öffentliche Auftraggeber nicht dazu verpflichtet sind, die oft als einschränkend empfundenen europäischen Vergabevorschriften zu beachten. Sie sind danach frei, Aufträge ohne Einschränkungen an Auftragnehmer zu vergeben. Allerdings müssen sie drei Kriterien berücksichtigen: Doch die Kontroll-, Tätigkeits- und Öffentlichkeitskriterien sorgen oft für Unklarheiten in der Beschaffungspraxis.

Bei der Inhouse-Vergabe vergibt ein öffentlicher Auftraggeber den Auftrag an ein rechtlich unabhängiges Unternehmen, das er zugleich kontrolliert.

dpa-Zentral/Daniel Schäfer)

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