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Nachtragshaushalt im Bund vertagt
Berlin. Der Bundesrat hat auf eine Stellungnahme zum geplanten Nachtragshaushalt für 2023 verzichtet. Und damit auch darauf, die Schuldenbremse für das laufende Jahr auszusetzen. Die Länderkammer ließ das entsprechende Gesetz an diesem Donnerstag in einer Sondersitzung in erster Lesung passieren. Lediglich der Vertreter des Bundesfinanzministeriums, Staatssekretär Florian Toncar (FDP), ergriff das Wort.
Er betonte, dass es richtig bleibe, dass die Bundesregierung mit dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds einen Rettungsschirm aufgrund der hohen Energiepreise aufgespannt habe. Verfassungsrechtlich sei dies aber der falsche Weg gewesen. Daher brauche es nun eine neue rechtliche Grundlage für den Haushalt.
Die Bundesregierung will mit dem Nachtrag für das laufende Haushaltsjahr vor allem die Finanzierung der Gas- und Strompreisbremse sowie die Wiederaufbauhilfe für die Betroffenen der Flutkatastrophe im Ahrtal rechtlich absichern. Dazu werden die Volumina des Bundeshaushalts und mehrerer Sondervermögen angepasst. Der Regierungsentwurf ändert zudem die Ermächtigung zur Kreditaufnahme für den laufenden Bundeshaushalt und dessen Haushaltsplan.
Die Ampel in Berlin reagiert damit auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November, das den Nachtragsetat 2021 für verfassungswidrig und damit nichtig erklärt hatte. Der Nachtragshaushalt soll rückwirkend zum 1. Januar 2023 in Kraft treten. (lass)