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Urteil des Bundesgerichtshofs

Zwei Sieger im Streit um das Stuttgarter Fernwärmenetz

Sowohl der Energiekonzern EnBW wie auch die Stadt Stuttgart sehen sich durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) bestätigt. Der BGH hatte am Dienstag darüber entschieden, wer Ansprüche auf das Fernwärmenetz hat.

Um die Frage zu klären, wem das Fernwärmenetz in Stuttgart künftig gehört, prozessieren die Stadt Stuttgart und die EnBW seit Jahren.

dpa/Christoph Schmidt)

Karlsruhe. Das Stuttgarter Fernwärmenetz bleibt nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in der Hand des Energiekonzerns EnBW und muss nicht zurückgebaut werden. Damit beendeten die Karlsruher Richter einen seit mehr als einem Jahrzehnt währenden Streit zwischen der EnBW und der Landeshauptstadt. Der Kartellsenat des BGH wies zudem den Anspruch der Stadt auf eine Übertragung des Fernwärmenetzes ab. Beide Seiten zeigten sich mit dem Urteil zufrieden.

Stuttgart erwartet Übertragung an neuen Betreiber

Die Richter begründen ihre Entscheidung gegen die geforderte Eigentumsübertragung damit, dass die Stadt ein Verfahren zur Vergabe der Konzessionsrechte für das Fernwärmenetz gestartet habe. Das Verfahren ist zwar seit 2013 ausgesetzt, aber nicht beendet. „Da EnBW an diesem Verfahren beteiligt ist, besteht die Möglichkeit, dass in Zukunft nicht die Stadt, sondern weiterhin EnBW oder ein anderes am Auswahlverfahren beteiligtes Unternehmen das Fernwärmenetz betreiben wird,“ heißt es in einer Mitteilung des Gerichts.

Die Landeshauptstadt sieht ihre Position in der Auseinandersetzung dennoch gestärkt. Die Stadt interpretiert des Karlsruher Richterspruch so, dass die EnBW das Fernwärmenetz an einen neuen Betreiber übertragen müsste, falls dieser in dem Konzessionsvergabeverfahren den Zuschlag bekäme und nicht die EnBW.

EnBW bekräftigt Bereitschaft zur weiteren Zusammenarbeit

Der Energieversorger bekräftigte dass er unverändert zur Zusammenarbeit mit der Stadt Stuttgart bereit sei. Zur Auslegung der Stadt zur Übertragung des Netzes will der Energiekonzern aber inhaltlich derzeit keine Stellung nehmen. „Ohne Vorliegen der Urteilsgründe halten wir so weitgehende Interpretationen der BGH-Entscheidung für verfrüht“, erklärte ein Unternehmenssprecher.

Hintergrund des Rechtsstreits ist ein Konzessionsvertrag aus dem Jahr 1994, der 2011 ausgelaufen war und nie erneuert wurde. Auf dieser Grundlage hatte die EnBW das Fernwärmenetz verlegt und auf heute 218 Kilometer ausgebaut. Die Rohre liegen größtenteils auf städtischen Grundstücken.

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