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Entlassung eines Polizeianwärters wegen antisemitischer Chat-Nachricht
Koblenz. Das Verbreiten einer antisemitischen Chat-Nachricht kann zur Entlassung aus dem Polizeidienst führen, auch wenn der Vorfall vor der Einstellung stattfand . Dies hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden (2 K 354/23.KO).
Der ehemalige Polizeimeisteranwärter hatte rund ein Jahr vor seinem Eintritt in den Polizeivollzugsdienst eine Bilddatei in eine über 30 Mitglieder umfassende WhatsApp-Chatgruppe gepostet, auf der eine uniformierte Person zu sehen ist, die eine Gasmaske trägt und auf deren Uniform ein Hakenkreuz abgebildet ist. Betitelt ist die Abbildung mit dem Schriftzug „Willste Spaß brauchste Gas“. Als der Dienstherr von diesem Vorgang erfuhr, entließ er den Beamten, weil das Versenden des Stickers erhebliche Zweifel an der charakterlichen Eignung des Anwärters für den polizeilichen Vollzugsdienst begründe. Hiergegen erhob der Polizeimeisteranwärter Widerspruch und Klage .
Diese hatte keinen Erfolg. Vielmehr sei der Kläger rechtsfehlerfrei aus dem Polizeivollzugsdienst entlassen worden, so das Gericht . Die Einschätzung des Dienstherrn, dem Kläger fehle die für den Dienst erforderliche charakterliche Eignung, sei gerichtlich nicht zu beanstanden. (sta)