Kommentar

Der Extremismus ist in den Köpfen

Wenn Polizisten in privaten Chatgruppen rechtsextremistische Inhalte austauschen, ist dies alles andere als harmlos. Deshalb ist es richtig, dass diesem Treiben nun durch einen neuen Strafrechtsbestand Einhalt geboten werden soll, meint Michael Schwarz

Ein Buch zum Strafrecht

picture alliance / ZB/ Jens Kalaene)

Über Geschmack lässt sich bekanntlich nicht streiten, und kein Beamter ist gezwungen, mit dem Grundgesetz unter dem Kopfkissen schlafen. Warum also die Aufregung über Polizisten, die in privaten Chatgruppen geschmacklose Witze, Bildchen und Memes austauschen?

Weil ein solcher Austausch die Gefahr birgt, dass einige Teilnehmer die von ihnen geschaffene Welt nicht mehr von der Realität unterscheiden können. Dass sie Stereotype übernehmen und deshalb Menschen anderer Herkunft, Religion oder Hautfarbe mit Vorbehalten gegenübertreten. Dies ist schon allein deshalb wichtig, weil es hier auch um das äußere Erscheinungsbild des Staates geht.

Deshalb ist sinnvoll, für diesen Zweck einen neuen Strafrechtsparagrafen zu schaffen. Auch wenn damit lediglich ein Symptom bekämpft wird. Denn das eigentliche Problem ist der Extremismus in den Köpfen. Und dagegen hilft nur, noch genauer hinzuschauen – bei der Rekrutierung neuen Personals und beim bisweilen problematischen Eigenleben, das die Polizei mit ihrem ausgeprägten Korpsgeist führt.

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